Deutsche Steuerflüchtlinge haben es künftig schwerer. Deutschland und die Schweiz haben sich auf ein Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt, das den Streit um deutsche Schwarzgelder auf Schweizer Konten ein Ende setzen soll. Das Abkommen sieht vor, das bisher angehäufte Schwarzgeld in Schweizer Bankkonten bis zum Jahr 2000 rückwirkend zu besteuern. Je nach Höhe des Kapitals und Alter des Schweizer Bankkontos sollen die Bankguthaben einmalig mit 19 bis 34 Prozent besteuert und so legalisiert werden. Dabei sollen die Schweizer Banken die Nachsteuer einbehalten und an die deutschen Behörden weiterleiten. Im Voraus werden die Schweizer Banken zwei Milliarden Franken (1,9 Milliarden Euro) an Deutschland überweisen. Diese Summe wird dann mit Einnahmen aus der Nachversteuerung verrechnet.
[FONT=Franklin Gothic Medium]Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten. Für Steuerflüchtlinge, die ihr Geld vorher aus der Schweiz abziehen, gilt es damit nicht.
Bookmarks