Ein Arbeitgeber behauptete, er habe einem Mitarbeiter sein Arbeitszeugnis per Post zugeschickt. Der Mitarbeiter behauptete, es sei nie angekommen. Jetzt entschied ein Gericht über den Streit - zugunsten des Arbeitnehmers.
Quelle: Arbeitsrecht: Zeugnis ist Sache des Arbeitgebers - Recht und Gehalt - Beruf und Chance - FAZ.NETEin Arbeitgeber muss nachweisen, dass er seinem Mitarbeiter ein Zeugnis ausgestellt hat. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden. Die Richter betonten, dass der Arbeitgeber das ihm Zumutbare tun muss, um dem Mitarbeiter das Zeugnis zu verschaffen.
Auch wenn der Arbeitgeber ein Zeugnis angefertigt hat, das dann auf dem Postweg verlorengeht, muss er notfalls ein neues ausstellen. Andernfalls droht dem Arbeitgeber nach dem Richterspruch ein Zwangsgeld oder gar Zwangshaft. (Az.: 10 Ta 45/11)
Das finde ich auch absolut legetim und gerechtfertigt!
Der Arbeitnehmer hat schließlich ein Recht darauf sich ein Zeugnis über seine Arbeit aushändigen zu lassen, und ich kenne es so dass man den Arbeitnehmer nochmals einlädt und sich bedankt bzw. es ihm dann persönlich aushändigt.
Bei einem negativen Arbeitsende, möchte wohl der Arbeitnehmer nicht unbedingt ein Arbeitszeugnis ausgehändigt bekommen obwohl es ihm zusteht und der Arbeitgeber nichts negatives (was ihm in seiner späteren Tätigkeit schaden kann) schreiben darf, wobei es natürlich Formulierungen gibt die man quasy als Gut, Mittelmässig oder schlecht deuten wird.
Bin mir aber nicht ganz sicher wie es aussieht wenn der neue Arbeitgeber ein Zeugnis des alten AG sehen will und der Arbeitnemer sagt das er keins erhalten hat ob er sich dann persönliche Informationen des Arbeitnehmers beim alten AG ohne dessen Zustimmung holen darf...
mfg
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