In der amtlichen Anleitung zum schriftlichen Ausfüllen der Einkommensteuererklärung heißt es demnach wörtlich: "Tragen Sie alle Beträge in Euro ein. Cent-Beträge runden Sie bitte zu Ihren Gunsten auf volle Euro-Beträge auf oder ab, wenn die Vordrucke nicht ausdrücklich die Eintragung von Cent-Beträgen vorsehen."
Offenbar ist diese über Jahrzehnte praktizierte Übung aber noch nicht bei den Programmierern der neuen Finanzamts-Software "EOSS" angekommen, kritisierte der Verein. Denn bei den elektronisch übermittelten Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben werden unter EOSS die Cent-Beträge programmgesteuert einfach abgeschnitten.
Abziehbare Kosten werden also nicht auf volle Euro aufgerundet, sondern zu Ungunsten der Bürger abgerundet - egal, ob der Nachkommabetrag einen oder 99 Cent ausmacht.
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