Der Bundestag hat sich entschieden. Durch künstliche Befruchtung gezeugte Embryonen dürfen auf Erbkrankheiten untersucht werden.
Quelle: PID-Abstimmung: Bundestag erlaubt Gentests an Embryonen - Nachrichten Politik - Deutschland - WELT ONLINEDie umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) wird in Deutschland per Gesetz in engen Grenzen zugelassen. Im Bundestag stimmten nach einer ausführlichen Schlussdebatte am Donnerstag 326 Abgeordnete jenseits aller Parteigrenzen dafür, Paaren mit einem Risiko erblicher Krankheiten oder Behinderungen solche Gentests bei künstlicher Befruchtung zu ermöglichen. 260 von 594 teilnehmenden Parlamentariern stimmten dagegen, acht enthielten sich. Zuvor hatten die Abgeordneten in einer teils emotionalen Debatte ohne Fraktionszwang rund vier Stunden lang um ihre Positionen gerungen. Zur Abstimmung standen zunächst drei Vorschläge – ein striktes Verbot der PID, ein Verbot mit Ausnahmen oder eine begrenzte Zulassung. Alle drei hatten Anhänger in allen Fraktionen. Doch fand die begrenzte Zulassung bereits in einer ersten Richtungsentscheidung eine Mehrheit. In einer zweiten namentlichen Abstimmung wurde das Gesetz dann in dritter Lesung unter Dach und Fach gebracht.
Eine Entscheidung in der es wohl beiderseits genügend Pro's und Contra's gibt, ich bin eher skeptisch und denke man sollte nicht in Gottes-Schöpfung rumpfuschen.
Anderseits ist es natürlich die Riesen-Chance schon im Vorfeld einer Geburt Fehler am Embryo zu korrigiren, wobei es moralisch bedenklich ist...
mfg
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