Der Entwurf für das neue "Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet" ist Im Internet veröffentlicht worden. Unions-Politiker zeigen sich entrüstet und bezeichnen den Entwurf als nicht akzeptabel. Ein von Polizeiverbänden verlangtes Machtwort von Kanzlerin Merkel ist allerdings ausgeblieben. Regierungssprecher Seibert betonte, dass es für die Kanzlerin klar sei, dass man "dieses Instrument der Vorratsdatenspeicherung" brauche und die Vorgaben des Beundesverfassungsgerichtes "in absehbarerer Zeit umsetzen" müsse.
Der Gesetzentwurf besteht im wesentlichen aus zwei Änderungen der Strafprozesspordnung, einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes und einer Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes. Sie besteht in einer detaillierten Auflistung, was TK-Unternehmen und Provider bei einem Anordnung von Quick Freeze und bei der 7-tägigen Speicherung von IP-Adressen an Aufwandsentschädigung verlangen können.
Die wesentliche Neuerung des Gesetzentwurfes ist der §100j StPO zur richterlich angeordneten Sicherungsverordnung. Mit ihr wird das TK-Unternehmen angewiesen, alle vorhandenen, bereits erzeugten oder verarbeiteten sowie künftig anfallenden Verkehrsdaten eines Kunden zu speichern. Dieses Quick Freeze-Verfahren ist auf einen Monat befristet und kann jeweils um einen Monat verlängert werden, wenn die Strafverfolger die Maßnahme begründen können. Das Einfrieren der Daten ist allein auf die Daten beschränkt, die ein TK-Unternehmen selbst erzeugt und verarbeitet.
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