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Thread: Verfassungsbeschwerde gegen Internetsperren-Gesetz wegen Kinderpornographie

  1. #1
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    Verfassungsbeschwerde gegen Internetsperren-Gesetz wegen Kinderpornographie

    24. Februar 2011

    Der Arbeitskreis Zensur hat gegen das Zugangserschwerungsgesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dies geschah aus guten Gründen. Denn das – für sich genommen gebotene – Bekämpfen von Kinderpornographie darf nicht zu dem Erlass von verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzen führen.

    Am 23.02.2010 ist das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen – auch Zugangserschwerungsgesetz genannt- in Kraft getreten. Dieses sieht vor, dass das BKA eine Liste mit Internet-Anbietern führt, die auf ihren Webseiten kinderpornografische Inhalte anbieten – und bei denen eine Löschung nichts bringt. Wer auf die Liste bekommt, liegt im Ermessen des BKA und wird nicht näher im Gesetz bestimmt. Die Provider wurden nunmehr dazu verpflichtet, dass sie auf diese geheimen Liste genannten Internetadresse sperren. Wer im Internet surft, bekommt dann beim Aufruf einer solchen Seite ein Stoppschild zu sehen.
    Der Arbeitskreis Zensur hat jetzt gegen dieses Gesetz Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Begründung klingt überzeugend.
    Fraglich ist bereits, ob der Bund für den Erlass dieses Gesetz überhaupt zuständig gewesen ist. Denn die Gefahrenabwehr ist nach dem Grundgesetz den einzelnen Bundesländern vorbehalten.
    Vielmehr ins Gewicht fällt jedoch, dass das Zugangserschwernisgesetz gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt. Fragwürdig ist bereits, ob hierdurch wirklich der Zugang zu Kinderpornographie erschwert wird. Fachleute verweisen darauf, dass diese Sperren im Internet von interessierten Surfern leicht umgangen werden können. Das bedeutet im Klartext, dass durch die Sperren nicht die Verbreitung von Kinderpornographie übers Internet verhindert wird. Darüber hinaus ist nicht gewährleistet, dass die Auswahl der Seiten durch das BKA hinreichend genug kontrolliert werden kann. Es besteht die Gefahr, dass auch Webseiten ohne sexuell aufreizende Darstellungen von Kindern darauf geraten und infolge dessen das Opfer einer willkürlich verhängten Netzsperre werden. Eine solch folgenreiche Auswahl darf nur durch den Gesetzgeber selbst erfolgen.
    Quelle: Verfassungsbeschwerde gegen Internetsperren-Gesetz wegen Kinderpornographie | WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

    sehr interessante Meinungen dazu: Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)

    und auch heise hat sich zu diesem Artikel geäussert: heise online - Verfassungsbeschwerde gegen Websperren-Gesetz eingereicht

    Nun wird man abwarten müssen was die Herren in Karlsruhe dazu meinen bzw. beschließen werden...

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



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    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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    Freak69 (26.02.11)

  3. #2
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    Es scheint das man die Verfassungsbeschwerde sehr ernst genommen hat und man eingeknickt ist anstatt es vor derm Gericht auszutragen.

    Bundesregierung streicht Websperren-Gesetz

    Die Bundesregierung hat sich endgültig von den umstrittenen Sperren für kinderpornografische Inhalte im Internet verabschiedet. Das Kabinett brachte am Mittwoch ein vom Justizministerium ausgearbeitetes Gesetz auf den Weg, mit dem das im Juni 2009 vom Bundestag beschlossene, derzeit schon ausgesetzte "Zugangserschwerungsgesetz" aufgehoben werden soll. Zudem beschloss das Kabinett die Einrichtung einer zentralen Visa-Warndatei, um Missbrauch bei der Visa-Vergabe zu verhindern.
    Quelle: heise online - Bundesregierung streicht Websperren-Gesetz

    Ist auch besser so, da dass ganze trotz der "guten Absicht" doch irgendwie zum scheitern verurteilt schien...

    mfg

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    Freak69 (25.05.11)

  5. #3
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    Und dieser neue Gesetzesentwurf ist ein Plagiat des von der Linkspartei vorgeschlagenen Gesetzes.

    Hat ja lange gedauert, bis diese Zensur aufgehoben wurde.

    mfg
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    Freak69 (27.05.11)

  7. #4
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    Bei den Internetsperren handelt es sich um tief gehende sowie weitreichende Eingriffe in die vorhandene komplexe Kommunikationsstruktur und deshalb wären gerade im Bereich des Kinderschutzes die installierten Websperren mehr als nur kontraproduktiv in der gezielten Strafverfolgung ...

    Zu befürchten ist vielmehr das inkompetente Politiker durch permanent wiederholte Polemik unser aller Grundgesetz aufweichen und damit den existenziell wichtigen vorhandenen Grundrechtsrahmen missbrauchen konnten.

    Wenn also bezüglich des Glückspielstaatsvertrags die Internetsperren eingeführt werden sollen wäre der nächste Schritt zur Legitimation nicht weit und die fatalistische Argumentationskette könnte politisch wieder aufgenommen werden
    Last edited by Se7Ven; 25.05.11 at 23:09.

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    Instab (01.06.11)

  9. #5
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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    Ist auch besser so, da dass ganze trotz der "guten Absicht" doch irgendwie zum scheitern verurteilt schien...
    leider sind solche 'guten absichten' oft nur ein vorwand um weniger erfreuliche massnahmen zu verstecken.

    Quote Originally Posted by Se7Ven View Post
    Zu befürchten ist vielmehr das inkompetente Politiker durch permanent wiederholte Polemik unser aller Grundgesetz aufweichen und damit den existenziell wichtigen vorhandenen Grundrechtsrahmen missbrauchen konnten.
    das passiert leider schon jedoch noch nicht in einem masse dass man es deutlich wahrnimmt.
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  10. Who Said Thanks:

    Freak69 (01.06.11)

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