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Thread: Urteil zur Sicherungsverwahrung erwartet ARD Live Stream

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    Urteil zur Sicherungsverwahrung erwartet ARD Live Stream

    Live: ARD-Sondersendung: Bundesverfassungsgericht live 09:55 Uhr

    Wie soll der Staat mit Straftätern umgehen, die ihre Haft verbüßt haben, aber immer noch als gefährlich gelten? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die bisherige Regelung in Deutschland für rechtswidrig erklärt. Heute nun will das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil sprechen.

    Mit zwiespältigen Gefühlen wird das Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung erwartet. Streit mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fürchten die einen, die anderen die Sicherheitsgefährdung durch freigelassene, gefährliche Straftäter. Denn Straßburg setzt hier seit zwei Jahren die deutsche Justiz und den Gesetzgeber unter heftigen Druck. Die deutschen Gesetze zu rückwirkender oder nachträglich verhängter Sicherungsverwahrung würden eine verbotene Doppelbestrafung bewirken, halten die Europarichter den Deutschen vor und drängen auf Entlassung von rund 70 Inhaftierten. Teilweise haben sie denen schon zehntausende Euro Entschädigung für unrechtmäßige Freiheitsentziehung zugesprochen.
    Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellte während des Gerichtstermins im Vormonat den sich abzeichnenden Rechtsprechungstrend so dar: "Ich glaube, die beiden Seiten werden deutlich: Freiheitsschutz und auch Sicherheit der Bevölkerung und da auch die richtigen Maßnahmen für wirklich ganz gefährliche Täter." Hier bleibt allerdings die große Frage für das Verfassungsgericht, wie die bislang von Straßburg kritisierte Sicherungsverwahrung aufrecht erhalten werden kann - trotz der eindeutigen Hinweise, dass eine zweite Strafe gegen die Menschenrechte verstößt?
    Quelle: Karlsruhe verkündet Urteil zur Sicherungsverwahrung | tagesschau.de


    Für mich geht der Schutz der Allgemeinheit vor, dass heißt sollte ein Straftäter seine Haftstrafe abgesessen haben und stellt immer noch eine Bedrohung für die Öffentlichkeit da muss er meiner Meinung nach weiter in Sicherungsverwahrung bleiben!


    So nun ist es auch amtlich besiegelt!

    Urteil
    Verfassungsgericht kippt Regelungen zur Sicherungsverwahrung


    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter sind verfassungswidrig und verletzen das Grundrecht auf Freiheit. Damit fügten sich die Karlsruher Richter dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

    Karlsruhe - Hochgefährliche Strafttäter dürfen unter sehr engen Grenzen weiter verwahrt werden, die anderen kommen frei: So fasste der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, das komplizierte Urteil zur Sicherungsverwahrung zusammen, das mit Spannung erwartet worden war. Das Bundesverfassungsgericht erklärte damit die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig. Die Regelungen verletzen das Grundrecht auf Freiheit, entschied das Gericht am Mittwoch.
    Damit reagieren die Karlsruher Richter auf die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, die für Aufsehen gesorgt hatte. Der EGMR hatte die deutsche Praxis sowohl der rückwirkenden Verlängerung wie auch der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet.
    Extrem gefährliche Straftäter dürfen aber zum Schutz der Bevölkerung bis zu einer Neuregelung weiter eingesperrt bleiben, entschied das Gericht. In sogenannten Altfällen muss die besondere Gefährlichkeit der Betroffenen bis Jahresende geprüft werden. Die Sicherungsverwahrung, die nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern dient, unterscheide sich nicht deutlich genug von einer Strafhaft. Dieses sogenannte Abstandsgebot hatte der EGMR bereits im Dezember 2009 eingefordert.
    Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justi...760514,00.html

    Schade mir ist das nicht so klar, ich verletze doch lieber die Menschenrechte des Straftäters als hinterher ein oder mehere Menschenleben bzw. deren Menschenrecht!

    Dann kann ich zukünftig nur hoffen das unser Strafrecht bei solchen schweren Straftätern die Höchstsrafe der Haft auch wörtlich lebenlang einsetzt das heißt für mich, der Straftäter bleibt solange in Haft bis er dort stirbt!

    Das ist meine persönliche Meinung

    mfg
    Last edited by Snitlev; 04.05.11 at 11:52. Reason: jetzt amtlich

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



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  2. #2

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    Es gilt erst gar keine Menschenrechte zu verletzen. Das ist das oberste Ziel, welches wir haben sollten.
    Zudem wird hier total viel durcheinander gewirbelt. Schwerstverbrecher bleiben weiter in Haft, bis das Gesetz angepasst wurde und den Menschenrechten entspricht. Dann erfolgt eine Prüfung der Einzelfälle. Das demnach auf einmal viele Freigelassen werden kann gar keine Rede sein.
    In Deutschland herrscht zu dem der Glaube an Resozialisierung, weshalb eine wirklich lebenslange Strafe kaum möglich sein wird.
    Die Sicherungsverwahrung verstößt dabei eindeutig gegen das Menschenrecht, weil es nach Verbüßung einer bereits verhängten Strafe eine weiteren Bestrafung entspricht und Doppelbestrafung für das gleiche Verbrechen sind verboten. Die Sicherungsverwahrung muss sich demnach deutlich von der vorher verbüßten Strafe unterscheiden und auch in den Urteilen selbst explizit ausgesprochen werden.

    An diesem Thema merkt wunderbar, wie viel Polemik, Unverständnis und Stammtischgelaber dahinter steckt und es erschrickt mich wahrhaftig.
    Last edited by LongbowArcher; 04.05.11 at 13:11.
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  3. #3
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    Quote Originally Posted by LongbowArcher View Post
    An diesem Thema merkt wunderbar, wie viel Polemik, Unverständnis und Stammtischgelaber dahinter steckt und es erschrickt mich wahrhaftig.
    Ich bezweifel ganz stark das meine Meinung was mit Stammtischgelaber ectr. zu tun hat, sondern sie spiegelt nur meine Art im Umgang mit solchen Schwerverbrechern wieder!

    Deinem 1 Satz kann ich absolut nachvollziehen und sehe es genauso, nur habe ich in Deutschland den Glauben an einer Resozialisierung verloren bei sogenannten "Schwerverbrechern" (Terroristen, Mördern, Vergewaltiger und Kinderschänder) und daher habe ich nunmal die Meinung um das Gemeinwohl der Bevölkerung zu schützen sollten solche nie wieder die Freiheit erblicken dürfen, und diese Meinung ist für mich als Deutscher noch am humansten...

    PS. siehe auch mal meine Signatur!


    mfg

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  4. #4

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    Das Stammtischgelaber bezieht sich darauf, dass viele der Meinung sind, dass ab morgen früh Straftäter freigelassen werden und frie rumlaufen als wäre nichts passiert. Das wird dann als Hauptargument genutzt, obwohl es nicht den Tatsachen entspricht und daher als Argument ungültig ist. Viel mehr sagt das Urteil auch nur aus, dass die Formulierung zur Sicherungsverwahrung nicht korrekt ist und nachgearbeitet werden muss. VOn einer Abschaffung war nie die Rede.
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  5. #5
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    Wie erwartet und das meiner Meinung vollkommen zu Recht, Kritik aus der Politik.

    Union: Täter-Rechte über Bevölkerungsschutz gestellt

    Kritik am Urteil zur Sicherungsverwahrung - Millionenkosten befürchtet
    In der Union gibt es Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung. Damit seien die Freiheitsrechte des Täters über den Schutz der Bevölkerung gestellt worden, sagt Bayerns Justizministerin Merk.


    Das Bundesverfassungsgericht habe bisher den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung Priorität gegeben, "jetzt stärkt es das Freiheitsrecht des Täters", sagte Beate Merk (CSU) der "Augsburger Allgemeinen". Sie sei enttäuscht. "Das ist schon eine deutliche Änderung in der Rechtsprechung."
    Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung von besonders gefährlichen Straftätern für verfassungswidrig erklärt. Die Richter gaben der Politik auf, nun ein neues Gesamtkonzept zu erstellen.
    Viel Arbeit für Gesetzgeber:
    Damit kommen die Verbrecher aber keineswegs sofort frei. Für die Neuregelung setzten die Richter dem Gesetzgeber eine Frist von zwei Jahren: Bis dahin muss ein neues Konzept stehen. Solange dürfen gefährliche Gewalt- und Sexualtäter nach Verbüßung ihrer Strafe unter strengen Voraussetzungen eingesperrt bleiben.
    Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Wolfgang Bosbach (CDU), kritisierte das Urteil als "problematisch". Es bedeute nicht nur "viel Arbeit für den Gesetzgeber", sondern vor allem eine "enorme Belastung für die Polizei, sagte Bosbach dem "Hamburger Abendblatt". Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung eines einzigen freigelassenen, aber weiterhin gefährlichen Straftäters benötige 20 bis 25 Beamte, betonte Bosbach.
    Quelle: ZDFheute | Nachrichten - Union: Täter-Rechte über Bevölkerungsschutz gestellt

    Meine Meinung dazu habe ich ja schon geäussert und kann hier nur hoffen das dass primäre Ziel der berechtigten Kritik nicht das Geld ist...


    mfg

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  6. #6

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    Das Urteil sagt aus, dass die Sicherungsverwahrung, so wie sie jetzt formuliert ist, nicht den Menschenrechten entspricht. Dass heisst noch lange nicht, dass die Sicherungsverwahrung abgeschafft wird, sondern dass diese Umgearbeitet und das dazugehörige Gesetz umformuliert wird. Die CDU springt hier eindeutig nur auf den Zug auf, um die Stammtische zu beruhigen, die anscheinend nicht richtig lesen können. Mal sehen, wann SPD und Grüne nachziehen.

    Wie es wirklich ausschaut steht sogar im Artikel drin:

    Damit kommen die Verbrecher aber keineswegs sofort frei. Für die Neuregelung setzten die Richter dem Gesetzgeber eine Frist von zwei Jahren: Bis dahin muss ein neues Konzept stehen. Solange dürfen gefährliche Gewalt- und Sexualtäter nach Verbüßung ihrer Strafe unter strengen Voraussetzungen eingesperrt bleiben.
    Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Wolfgang Bosbach (CDU), kritisierte das Urteil als "problematisch". Es bedeute nicht nur "viel Arbeit für den Gesetzgeber", sondern vor allem eine "enorme Belastung für die Polizei, sagte Bosbach dem "Hamburger Abendblatt". Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung eines einzigen freigelassenen, aber weiterhin gefährlichen Straftäters benötige 20 bis 25 Beamte, betonte Bosbach.
    Demnach: Diskussion beenden, Panikausbrüche verarbeiten und ruhig bleiben.
    Last edited by LongbowArcher; 05.05.11 at 12:05.
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  7. Who Said Thanks:

    Instab (06.05.11) , Se7Ven (06.05.11)

  8. #7
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    Quote Originally Posted by LongbowArcher View Post

    Demnach: Diskussion beenden, Panikausbrüche verarbeiten und ruhig bleiben.
    Ja korrekt der Stammtisch greift wieder einmal um sich den eine konkrete lebenslange Haftstrafe existiert definitiv in Deutschland in der Form nicht und dieses wurde durch das BVerfG als verfassungswidrig erklärt die maximale Höchststrafe beträgt konkret 15 Jahre obwohl es weiterhin bei der Definition(Wortlaut) Lebenslänglich geblieben ist..

    Fazit die bestehende Sicherungsverwahrung wurde damit also konkret nicht abgeschafft sondern vielmehr wird diese entsprechend konsequent verfassungskonform modifiziert werden...
    Last edited by Se7Ven; 06.05.11 at 01:48.

    Nosce Te Ipsum
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