Live: ARD-Sondersendung: Bundesverfassungsgericht live 09:55 Uhr
Wie soll der Staat mit Straftätern umgehen, die ihre Haft verbüßt haben, aber immer noch als gefährlich gelten? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die bisherige Regelung in Deutschland für rechtswidrig erklärt. Heute nun will das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil sprechen.
Quelle: Karlsruhe verkündet Urteil zur Sicherungsverwahrung | tagesschau.deMit zwiespältigen Gefühlen wird das Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung erwartet. Streit mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fürchten die einen, die anderen die Sicherheitsgefährdung durch freigelassene, gefährliche Straftäter. Denn Straßburg setzt hier seit zwei Jahren die deutsche Justiz und den Gesetzgeber unter heftigen Druck. Die deutschen Gesetze zu rückwirkender oder nachträglich verhängter Sicherungsverwahrung würden eine verbotene Doppelbestrafung bewirken, halten die Europarichter den Deutschen vor und drängen auf Entlassung von rund 70 Inhaftierten. Teilweise haben sie denen schon zehntausende Euro Entschädigung für unrechtmäßige Freiheitsentziehung zugesprochen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellte während des Gerichtstermins im Vormonat den sich abzeichnenden Rechtsprechungstrend so dar: "Ich glaube, die beiden Seiten werden deutlich: Freiheitsschutz und auch Sicherheit der Bevölkerung und da auch die richtigen Maßnahmen für wirklich ganz gefährliche Täter." Hier bleibt allerdings die große Frage für das Verfassungsgericht, wie die bislang von Straßburg kritisierte Sicherungsverwahrung aufrecht erhalten werden kann - trotz der eindeutigen Hinweise, dass eine zweite Strafe gegen die Menschenrechte verstößt?
Für mich geht der Schutz der Allgemeinheit vor, dass heißt sollte ein Straftäter seine Haftstrafe abgesessen haben und stellt immer noch eine Bedrohung für die Öffentlichkeit da muss er meiner Meinung nach weiter in Sicherungsverwahrung bleiben!
So nun ist es auch amtlich besiegelt!
Urteil
Verfassungsgericht kippt Regelungen zur Sicherungsverwahrung
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter sind verfassungswidrig und verletzen das Grundrecht auf Freiheit. Damit fügten sich die Karlsruher Richter dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justi...760514,00.htmlKarlsruhe - Hochgefährliche Strafttäter dürfen unter sehr engen Grenzen weiter verwahrt werden, die anderen kommen frei: So fasste der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, das komplizierte Urteil zur Sicherungsverwahrung zusammen, das mit Spannung erwartet worden war. Das Bundesverfassungsgericht erklärte damit die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig. Die Regelungen verletzen das Grundrecht auf Freiheit, entschied das Gericht am Mittwoch.
Damit reagieren die Karlsruher Richter auf die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, die für Aufsehen gesorgt hatte. Der EGMR hatte die deutsche Praxis sowohl der rückwirkenden Verlängerung wie auch der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet.
Extrem gefährliche Straftäter dürfen aber zum Schutz der Bevölkerung bis zu einer Neuregelung weiter eingesperrt bleiben, entschied das Gericht. In sogenannten Altfällen muss die besondere Gefährlichkeit der Betroffenen bis Jahresende geprüft werden. Die Sicherungsverwahrung, die nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern dient, unterscheide sich nicht deutlich genug von einer Strafhaft. Dieses sogenannte Abstandsgebot hatte der EGMR bereits im Dezember 2009 eingefordert.
Schade mir ist das nicht so klar, ich verletze doch lieber die Menschenrechte des Straftäters als hinterher ein oder mehere Menschenleben bzw. deren Menschenrecht!
Dann kann ich zukünftig nur hoffen das unser Strafrecht bei solchen schweren Straftätern die Höchstsrafe der Haft auch wörtlich lebenlang einsetzt das heißt für mich, der Straftäter bleibt solange in Haft bis er dort stirbt!
Das ist meine persönliche Meinung
mfg
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