Die deutschen Anti-Terror-Gesetze sind eine schwierige Materie. Seit den Terroranschlägen in den USA 2001 geben sie Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt mehr Kompetenzen bei der Suche nach Verdächtigen – und schränken deren Grundrechte ein. Die Nachrichtendienste können zum Beispiel einfache Auskünfte von Postdienstleistern, Banken und Flugunternehmen abfragen. Außerdem darf die Bundespolizei Sicherheitskräfte in Flugzeugen einsetzen.
All diese Regelungen gehen zurück auf den früheren SPD-Innenminister Otto Schily, der sie unter dem Eindruck der Anschläge auf das World Trade Center festzurrte. Der "Otto-Katalog" war schon damals wegen seiner Grundrechtseingriffe umstritten. Doch der Eindruck, dass Deutschland im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus steht, überwog die Zweifel.
Jetzt, bald zehn Jahre nach den Anschlägen, ist das anders. Die Anti-Terror-Gesetze sind gerade ein großes Streitthema zwischen Sicherheitsexperten der Union und Bürgerrechtlern der FDP. Unlängst trafen sich CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zum Abendessen, um über die anstehende Verlängerung der Gesetze zu sprechen. Schwarz-Gelb muss bald eine Lösung finden, denn die Gesetze sind bis Januar 2012 befristet. Ein neues Gesetz muss noch vor der Sommerpause im Parlament eingebracht werden. Doch man trennte sich im "inhaltlichen Dissens", wie FDP-Innenexpertin Gisela Piltz es formuliert. Sie hatte für ihre Fraktion an den Gesprächen in kleiner Runde teilgenommen.
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