Ich zitiere hier mal einen interssanten Fall, auf deren Ausgang wir alle sehr gespannt sein dürften:
Quelle: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)heute Vormittag war bei mir der Schrecken groß. Im Briefkasten lag ein 6-seitiges Schreiben einer Rechtsanwaltskanzelei aus Augsburg. Der Tatbestand, den ich hier zittiere:
Gegenstand unserer Beauftragung ist die im Rahmen des Netzwerkes BitTorrent, über Ihren Anschluss beganngene Verletzung an der Software Debian 5
Dazu steht daß ich die Software Anfang Januar (7. Januar 2011) um 14 Uhr 22 und 20 Sekunden unter meiner IP (die ich hier nicht nenne) heruntergalden habe und gleidchermaßen auch wieder zum Download angeboten habe. Naja das stimmt ja soweit, ich habe Anfang Januar zu Testzwecken Debian 5 gezogen und auch über BitTorrent.
Der Hammer kommt noch, ich soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben und rund 700 Euro an die Rechtsanwaltskanzelei schicken. Auftraggeber für diese Abmahnung war eine Softwarefirma in Holland.
Nun ich sehe nicht ein, daß ich mit dem Download über BitTorrent eine Rechtsverletzung an den Erstellern von Debian gemacht haben soll, da Debian ja eh ein freies Betriebsprogramm ist. Im Falle einer Nichtzahlung und des Nichtzurücksendens der Unterlassungsschrift würde das vor Gericht gehen und zu 10000 Euro Gerichtskosten und Strafe und dergleichen führen. Und die Frist läuft am 5. Mai (für die Zahlung) und am 2. Mai (für den Eingang der Unterlassungserklärung) ab.
Edit:
Die Softwarefirma heißt "Media Art Holland b.v"
Rechtsanwaltskanzelei: Negele Abmahnung in Tauschbörsen
Das interessante an dieser Abmahnung ist, dass man die org. Debian Version als Torrent über das BitTorrent Netzwerk von der offiziellen Seite Debians auf Debian -- The Universal Operating System bezogen hat.
Man hat auch keine modifizierte Version geladen die dann gegen die Lizenz Debian -- Open Publication License verstoßen würde.
Aus meiner Sicht kann ich dort keine Verletzung der Lizenz bzw. gegen das Urheberrecht erkennen, Debian 5 ist freie Software und ich bezweifle stark das dass Vorliegen der Nutzungs- und Verwertungsrechte durch diese Firma rechtens ist.
Auf alle Fälle würde ich mir einen fachkundigen Rechtsanwalt suchen der ebenfalls an diesem Fall interessiert sein dürfte, um nach sorgfälltiger Prüfung (sollte es wirklich so sein, wie hier geschildert) eine Gegenklage/Strafanzeige zu stellen.
Auf deren Reaktion wäre ich dann sehr gespannt bzw. ob sie weiterhin Ihre Abmahnung aufrecht erhalten oder einknicken werden.
Ebenfalls würde ich versuchen noch andere interessierte Gruppen ins Boot zu holen. Dazu gehört definitiv das Debian-Team, evt. der CCC und die EFF, um diesen Abmahnanwalt mit allen rechtlichen Mitteln in die Schranken zu verweisen, bei entsprechenden Erfolg könnte das ein Meilenstein sein gegen das agressive Abmahnen, was letztendlich nicht den eigentlichen Vorgehen gegen das Verletzen des Urheberrechts ist, sondern nur noch als reine Geldmaschine den Abmahnanwälten zu Gute kommt.
Ich werde diesen Fall weiterhin sorgfälltig beobachten wie sicherlich auch unser @v6ph1 der mich auf diesen Artikel aufmerksam gemacht hat um weitere News zu diesem Fall für Euch hier posten zu können...
mfg
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