Die Abmahnungen
Bei mir zu Hause verbinden sich über WLAN und DSL mehrere PCs bzw. Laptops mit dem Internet. Vor kurzem erhielt ich innerhalb weniger Tage mehrere Abmahnungen, wie unter Abmahnwahn-Dreipage Startseite oft beschrieben.
Von meinem Anschluss aus sei ein Porno bzw. ein Spiel Teilnehmern einer Internet-Tauschbörse durch Freigabe auf meiner Festplatte zum Download angeboten worden und somit sei über meinen Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen worden.
Von den ganzen in den Schreiben genannten Gesetzen verstehe ich nicht viel. Aber ich weiß, dass Lizenzen und Urheberrechte einzuhalten und zu respektieren sind. Die Sache mit der Störerhaftung: “Der Anschlussinhaber ist für alles verantwortlich!” ist mir bewusst.
Ich bin seit fast 20 Jahren als Systemadministrator tätig und weiß, wie ich Router (z.B. FRITZ!Box) und WLAN-Accesspoints sicher einzurichten habe. Von P2P-Filesharing-Netzwerken wusste ich bisher, dass es sie gibt, aber nicht, wie sie wirklich funktionieren. Jeder hat eben so seine Spezialgebiete. Ich habe mich deshalb über sie informiert.
Mir war im Prinzip ziemlich schnell klar, dass es nicht so sein konnte, wie es behauptet wurde. Erstens habe ich Vertrauen in die (volljährigen) Mitnutzer (das zählt leider nicht als Argument) und zweitens kenne ich mich mit Firewalls1 aus.
Und es gibt Abmahnwahn-Dreipage Startseite sowie diverse Aussagen über Fehler der abmahnenden Seite und ihrer Dienstleister auf diesen und anderen Webseiten.Spoiler Grundlagen:
Spoiler Behauptung:
Spoiler Teststellungen:
Beweise
Die erste Teststellung habe ich auf Arbeit, die zweite bei mir zu Hause installiert. Bei beiden Netzen ist die Konstellation gleich: Rein und raus geht es nur über einen Router mit Firewall. Der Zugriff von außen auf meinen PC ist sowohl auf Arbeit als auch zu Hause durch ein Firewall gesperrt.
Zu Hause ist der Router und Firewall eine FRITZ!Box3. Auf Arbeit kann ich das Loging im Firewall verfolgen.
Sowohl auf Arbeit als auch zu Hause installierte ich einen P2P-Clienten, ließ mir im Installationsprozess die diversen Einstellungen am PC freischalten. Dann wurde eine Datei (legal natürlich) geladen bzw. angeladen.
Auf Arbeit stellte ich im Firewall massive Zugriffsversuche auf dem im Client freigegebenen Port fest.
Zu Hause ließ ich den P2P-Clienten herunterladen (downloaden), loggte mich auf Arbeit ein und scannte mit einem Portscanner (nmap) erst meinen Internetanschluss (also von außen) ab und speziell versuchte ich, auf den angegebenen Port zuzugreifen. Ohne Erfolg!
Das Ganze soll mit eMule, einem “der größten und zuverlässigsten Filesharing Clients für ein P2P Netzwerk”4 veranschaulicht werden. Ob BitTorrent oder eDonkey tut nichts zur Sache, das Prinzip ist bei beiden gleich.
Beim ersten Start von eMule erhielt ich folgende Warnungen: DSL Protect hat gefragt, ob ich den Internetzugriff gestatten soll – Ja!
Der Windows-Firewall warnt: Trotzdem Zugriff zulassen!
Ich teste die Portweiterleitung per UPnP: Negativ!
Ich teste den Zugriff auf die erforderlichen Ports: Negativ!
Diese Portprobleme kann ich nicht lösen, da mir dies als normaler Nutzer nicht möglich ist.
Das Ergebnis hatte ich auch erwartet. Der Zugriff von außen ohne Eingriff in die FRITZ!Box ist verboten!
Spoiler AVM schreibt::
Und das habe ich definitiv nicht getan:
Da die entsprechenden Ports nicht freigegeben sind, war es der Log-Firma nicht möglich, einen erfolgreichen Testdownload durchzuführen, den sie ja laut Beschreibung gemacht haben will. Ebenso konnte niemand über meinen Internetanschluss Daten im Internet zum Download angeboten haben.Noch was: die IP-Adresse
Seit kurzem beobachte ich zu Hause die Vergabe der IP-Adresse aufgrund der Zwangstrennung durch den Provider nach 24 Stunden: Es ist IMMER eine Neue. Die ersten Ziffern der ersten beiden Oktetts sind aber immer gleich (in Abb. verfälscht).
Deshalb ist es interessant zu verfolgen, wie lange sich Gegenseiten (der Schwarm) “meine” IP-Adresse merken. Die Teststellung auf Arbeit lief nur so lange wie nur unbedingt nötig (Download einer legalen Datei, Dokumentation). Das waren maximal 20 Minuten. Bis 7 Tage später wurden Zugriffsversuche im Firewall-Log registriert!
Wer P2P-Filesharing aktiv betreibt, ist wesentlich länger im P2P-Netz unterwegs als ich mit meiner Teststellung. Aufgrund der Zwangstrennung durch den Provider wechselt die IP-Adresse alle 24 Stunden und alle diese IP-Adressen sind im Schwarm mehrere Tage registriert.
Also ist es möglich, dass mir mehrmals eine IP-Adresse zugewiesen wurde, mit der davor ein “schwarzes Schaf” illegal im P2P-Filesharing-Netz unterwegs gewesen ist.
Vorstellbar ist damit, dass die Log-Firmen nicht unbedingt einen (erfolgreichen) Testdownload vornehmen, sondern die IP-Adresse abmahnen lassen, die in deren Log-Software noch als vermeintlicher Geber (Seeder) registriert und zu dem Zeitpunkt gerade online ist.Spoiler Schluss Für den Versuch war entscheidend darzulegen,:
Quellen:
1http://windows.microsoft.com/de-DE/windows-vista/What-is-a-firewall
2http://stop-p2p-piracy.com/site/filewatch-merkmale
3http://www.avm.de/de/Service/FAQs/FAQ_Sammlung/11518.php3
4http://www.emule-project.net/home/perl/general.cgi?l=2
5http://www.avm.de/de/News/artikel/sicherheit_fbox.html
Autor: Systemadministrator-Y
- Internet: Dr. Rolf's Home Page
- Vita: CV
- Projekt: Geiger Counter Gammascout
- Veröffentlichung auf AW3P: Dr. Rolf Freitag « http://abmahnwahn-dreipage.de/
Spoiler Ich habe das nicht alles selber überprüft, aber es klingt alles plausibel und bei Zweifeln kann man kann den Test ja jederzeit wiederholen.:
Quelle:Abmahnwahn-Dreipage Aktuell
Vielen Dank an diese Aufschlußreiche Erläuterung zu P2P und Firewalls (AVM), jeder sollte sich dieses mal durchlesen und mal mit seinen Umgang einer Firewall zu den P2P Netzwerk überprüfen bzw. mal seine Erfahrungen hier mal posten...
mfg
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