Die Razzia bei einem Skinhead-Konzert in einem alten Industriekeller in Eybach war rechtens. Aber nur aus bau- und feuerpolizeilichen Gründen. Dies entschied gestern der Verwaltungsgerichtshof Mannheim.
Quelle: Skinhead-Konzerte erlaubt - Südwest Presse OnlineEinen so großen Polizeieinsatz hatte es im Kreisgebiet selten gegeben: An einem Januar-Samstagabend des Jahres 2006 wurde das alte Süd-Tank-Gelände in Eybach von hundert Beamten, darunter auch vom Spezialeinsatzkommando, belagert. Grund war ein Skinhead-Konzert, zu dem die rechtsextremistische Szene konspirativ über sms und Internet eingeladen hatte. Gegen das Vorgehen der Polizei, wie es Ordnungsamtsleiter Paul Thierer verfügt hatte, waren vier der Konzert-Organisatoren verwaltungsrechtlich vorgegangen - und hatten im Dezember 2008 in erster Instanz gewonnen: Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte das Konzert als öffentliche Versammlung eingestuft, die unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes gestanden sei und nicht hätte aufgelöst werden dürfen.
Will man uns das jetzt wirklich so verkaufen, oder stecken da ganz andere Ziele dahinter
Davon ab, warum verbieten solange es eine friedliche Veranstaltung bleibt.
Die Musik ist nunmal Geschmacksache über die Texte kann man geteilter Meinung sein aber hier gilt immer noch "gleiches Recht" für alle...
mfg
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