Ein katholischer Professor verweigerte dem Staat das Eintreiben der Kirchensteuer, wollte aber aktives Kirchenmitglied bleiben. Jetzt hat er vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die Begründung: Aus der Kirche könne man nur ganz austreten - oder gar nicht.
Quelle: Erzbistum Freiburg: Gericht stoppt Kirchensteuertrick - Kirche & Religion - Politik - FAZ.NETDie Kirchensteuer lässt sich in Deutschland nicht mit einem Trick umgehen: Man kann nicht aus der Kirche als Institution austreten und gleichzeitig Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleiben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Dienstag in Mannheim entschieden. Ein reiner „Kirchensteueraustritt“ sei nicht statthaft, erklärten die Richter. Sie gaben damit dem Erzbistum Freiburg recht und hoben ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg auf.
In erster Instanz hatte sich der katholische Kirchenrechtsprofessor Hartmut Zapp durchgesetzt. Er will aktives Kirchenmitglied bleiben, aber keine Kirchensteuer mehr zahlen. Der Professor aus dem südbadischen Staufen kritisiert, dass die Kirche mit dem Staat die Eintreibung der Kirchensteuer vereinbart hat. Dieser deutsche Sonderweg verstoße gegen die Vorgaben des Papstes
Ich kann und will diesen Schwachsinn nicht verstehen, wenn ich persönlich an Gott glaube dann brauche ich nichts dafür zu bezahlen, ich bin kath. erzogen worden wusste aber sobald ich mein erstes Geld verdiene trete ich aus (ging über das Gericht/Antrag und fertig) seitdem bezahle ich nichts mehr für die Kirche glaube aber trotzdem an Gott...
Was ich nicht verstehe ist dieses Geschwafel jetzt um "Bin ich nur Mitglied wenn ich zahle oder nicht und heißt das auch ich bin nicht gläubig wenn ich nicht bezahle..."
mfg
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