In einem aktuellen Urteil vom 26.05.2009 (Az. 4 U 27/09) hat sich das OLG Hamm erneut mit einem Fall der missbräuchlichen Rechtsausübung beschäftigt.
weiterlesen: W&B Anwälte OLG Hamm zum Thema Rechtsmissbrauch bei AbmahnungenIn dem zugrunde liegenden Fall stützte das Gericht seine Einschätzung u.a. auf die Vielzahl (84 Abmahnvorgänge) der ausgesprochenen Abmahnungen und anhängigen Verfahren. Darüber hinaus deute ein Missverhältnis zwischen der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen auf eine rechtsmissbräuchliche Rechtsausübung hin.
Das OLG Hamm erklärte, dass der Umstand der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches in den Abmahnungen eindeutig auf die Verfolgung sachfremder Ziele zurückzuführen sei:
Mal wieder die gute Seite des Rechts, denn das was hiermal wieder ausgeführt wurde ist einfach nur "Rechtsmissbrauch" und das wurde hiermit refidiert...
mfg
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