“Deutschland ist gut vorbereitet”, verkündete Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Die Verordnung ist verabschiedet, und auch die privaten Krankenversicherer (PKV) haben die Übernahme der Kosten für ihre Versicherten zugesagt. Für die beiden notwendigen Impfungen werden maximal 28 Euro angesetzt.
Für die Impfwilligen bleibt die Impfung kostenlos, es werden auch keine Praxisgebühren fällig. Die Verrechnung der Ausgaben wird durch Fonds auf Länderebene abgewickelt. Jede gesetzliche Krankenkasse zahlt in den entsprechenden Fonds pauschale Beträge ein, abhängig von der Zahl der Versicherten. Das Kabinett segnete auch die Aufteilung der Kosten ab, nach der die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Hälfte ihrer Mitglieder zahlen werden. Sollte es mehr Impfungen geben, stehen Bund und Länder mit Steuergeldern zur Verfügung.
Bookmarks