23. Juni 2009 Darüber, ob der Sonntag dem Staat oder den Kirchen gehört, wurde am Dienstag am Beispiel der Ladenöffnungszeiten im Land Berlin diskutiert. Nach der Föderalismusreform I, die diese Materie zur Ländersache machte, stimmten im November 2006 alle Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus einer Regelung zu, nach der die Läden dort an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen dürfen. An sechs davon – einschließlich der vier Adventssonntage – indes nur zwischen 13 und 20 Uhr. Gegen diese Regelung wandten sich die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das katholische Erzbistum Berlin. Sie argumentierten, das verfassungsrechtliche Gebot, Sonn- und Feiertage „als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ gesetzlich zu schützen, werde ausgehöhlt.
Bookmarks