Quelle: W&B Anwälte BGH: Zu den Voraussetzungen einer freien Übernahme von Tonsequenzen (Samples)Bereits am 20.11.2008 hat der BGH entschieden, dass auch die Übernahme kleinster Tonfetzen in die Rechte des Tonträgerherstellers nach § 85 Abs. 1 UrhG eingreift. Gleichzeitig führt der BGH aus, dass dieser Eingriff nicht zwingend zu einer Verletzung dieser Rechte führen muss. Die Verwendung kurzer Tonsequenzen könne vielmehr in analoger Anwendung des § 24 UrhG ohne Zustimmung gestattet sein, wenn keine Melodie übernommen wurde und es dem Verwender unmöglich war, die übernommene Sequenz selbst einzuspielen.
Ja dieses Urteil ist nun eindeutig und nicht mehr so fadenscheinig wie bisher als Kaugummiparagraphen anzusehen
mfg
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