Quelle: Urheberrecht: Keine Internetsperre für Filesharer in Deutschland » eRecht24.de - Internetrecht vom Rechtsanwalt, Rechtsberatung - AnwaltAus Frankreich stammt die Idee, Internetnutzern, die - etwa in Tauschbörsen – gegen Urheberrechte verstoßen, den Internetzugang zu kappen. Der französische Senat hatte Ende 2008 einer entsprechenden Regelung zugestimmt, ob auch das französische Abgeordnetenhaus zustimmt, ist unklar. Das so genannte „3 Strikes"-Modell sieht ein mehrstufiges Sanktionssystem vor, dass den Rechtsverletzer zunächst verwarnt. Bei erneutem Verstoß wird dann der Internetzugang vom Provider für einen Monat oder für ein Jahr gesperrt.
so nun ist auch dieses amtlich, wäre ja noch schöner jemanden so zu massregeln
mfg
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