na also die Hoffnung stirbt zuletztIn einem Rechtsstreit zwischen der Elektronik-Band Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham bestätigte der Bundesgerichtshof, dass Samples grundsätzlich vom Urheberrecht geschützt sind, ihre Benutzung unter Umständen aber erlaubt sein kann.
heise online - 20.11.08 - BGH: Sampling grundsätzlich zulässig
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