In einem Rechtsstreit zwischen der Elektronik-Band Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham bestätigte der Bundesgerichtshof, dass Samples grundsätzlich vom Urheberrecht geschützt sind, ihre Benutzung unter Umständen aber erlaubt sein kann.
na also die Hoffnung stirbt zuletzt

heise online - 20.11.08 - BGH: Sampling grundsätzlich zulässig