Bereits seit längerer Zeit gehören E-Books zum Verkaufsrepertoire von Online-Buchhändlern. Die für den Buchhandel vorgeschriebene Buchpreisbindung wurde in diesem Verkaufssegment bislang jedoch nicht durchgängig eingehalten. Nun hat sich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in einer aktuellen Stellungnahme zur rechtlichen Einordnung von E-Books und der dazugehörenden Pflicht, das Buchpreisbindungsgesetz einzuhalten, geäußert.
Quelle: W&B Anwälte

so nun ist auch das geklärt, die schönen E-Books / E-Book ? Wikipedia obliegen nun auch dem Buchpreisbindungsgesetz