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Thread: Ab September: Provider müssen Kunden verpetzen

  1. #1

    Ab September: Provider müssen Kunden verpetzen

    ...
    Nach der bisherigen Rechtslage mussten Rechteinhaber eine Strafanzeige stellen, damit die Staatsanwaltschaft für sie die Inhaber einer IP-Adresse bei den Providern ermittelt. In den meisten Fällen werden die Strafverfahren eingestellt. Die aus ihnen gewonnenen Daten nutzten Firmen aus der Unterhaltungsindustrie aber oft für ein zivilrechtliches Vorgehen gegen die Anschlussinhaber. Aus diesem Grund haben sich in letzter Zeit immer mehr Staatsanwaltschaften geweigert, die Besitzer einer IP-Adresse zu ermitteln, wenn von vornherein absehbar war, dass das Verfahren wieder eingestellt werden würde.
    Die Neuregelung sieht ab dem 1. September 2008 einen Auskunftsanspruch von Rechteinhabern gegenüber Dritten vor. Das heißt, Madonnas Plattenfirma fragt direkt bei der Telekom an, wem die IP-Adresse gehört, die das neue Album der Künstlerin in einer Tauschbörse angeboten hat. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke ist jedoch skeptisch, ob das Gesetz die aktuellen juristischen Unklarheiten beseitigt.
    "Das neue Gesetz wird den Plattenfirmen nichts nützen", kommentiert er die Änderungen. Der neue Auskunftsanspruch gelte erst bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses und nur dann, wenn die Urheberrechtsverletzung ein gewerbliches Ausmaß erreicht habe. "Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt", erklärt Solmecke, der über 2.000 Mandanten gegen die Rechteindustrie vertritt. "Nur in den wenigsten Fällen wird überhaupt ein gewerbliches Ausmaß gegeben sein."
    ...

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    "If sex doesn't scare the cat, you're not doing it right."
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    hitman (30.09.08)

  3. #2

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    Was soll man da noch zu sagen es hat seine vor- und nachteile, aber hier denke ich eher mehr nachteile^^
    Lg 20ilc05
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  4. #3
    Hat aber auch einen Vorteil:

    Eine auskuft über eine IP kostet die MI 100€ (oder warens 200€?) pro IP, so werden die keine Abmahnwellen gegen 10.000de Filesharer machen, aber dafür wohl verstärkt gegen "Dickere Fische" vorgehen
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  5. #4
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    Wie Dr Evo12321 schon sagte:
    Jetzt muss die Content-Mafia selbst für die Auskunft zahlen.
    Zudem geschieht dies ja Glücklicherweise nicht ganz unbeobachtet: Es muss immernoch ein Richter zustimmen.

    Manchmal sind es allerdings auch pro IP "nur" 40€ Bearbeitungsgebühr.

    Die Frage ist aber, wie darf der Provider sowas rausgeben?
    Abrechnungsdaten dürfen bei einer Flatrate nicht gespeichert werden und die Daten der Vorratsdatenspeicherung sind auch Tabu, weil es keine schwere Straftat ist.

    mfg
    v6ph1
    Multibootsysteme einrichten
    Apple: Da ist der Wurm drin.
    Der Klügere gibt nach. Deshalb wird die Welt auch von Dummen regiert.
    Das Volumen einer Pizza mit Radius z und Höhe a ist gleich Pi·z·z·a
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