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Thread: "Leechermods" Laden in der Grauzone der deutschen Gesetze. "

  1. #1

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    Lightbulb "Leechermods" Laden in der Grauzone der deutschen Gesetze. "

    So, damit mein Beitrag bei 00de nicht verstaubt und er ja für unser schönes neues Board auch sehr nützlich ist.

    Und ja, es ist von mir, ich hab mich hier nur anders genannt.



    Also ich hab mich lange Zeit mit dem Thema "Filesharing" und dessen Rechtslage befasst und wollte mal eine kleine Aufklärung geben, für alle die immer noch frage:

    - ist filesharing sicher
    - kann ich erwischt werden
    - wo ist es am sichersten zu laden

    usw...


    Los gehts

    Als erst muss man sich im klaren sein, dass Download nicht gleich Upload ist, in Bezug auf Tauschbörsen)

    (Download = Privatkopie erstellen)..........(Upload = öffentlich zugänglich machen, welches verboten ist wenn man an dem Werk (z.b.Song, Film) keine Rechte hat, dieses hat man eigentlich nie, außer man hat selber einen Song geschrieben und den dann selber aufgenommen)


    hier zu auch ein Link von einem Rechtsanwalt
    http://209.85.129.104/search?q=cache...lnk&cd=1&gl=de
    Um dies zu verstehen, muss man wissen was mit dem Begriff "Privatkopie" gemeint ist.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie könnt ihr euch mal durchlesen.

    Im Bezug auf Internet, wenn ihr etwas runterlädt macht ihr euch eine sogenannte Privatkopie von der Datei. z.b. Wenn ihr etwas aus dem TV auf mit DVD-Recorder aufnehmt, macht ihr auch eine Privatkopie.
    Zitat:
    Erlaubte Kopien

    Von jeder legal erworbenen oder kopierten Musik-CD, Musikkassette, Schallplatte und DVD dürfen Privatkopien in einzelnen Vervielfältigungen erstellt werden, sofern dabei kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird und die zur Anfertigung der Kopie verwendete Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Dabei ist es nicht notwendig, selbst Eigentümer oder auch nur Besitzer der Kopiervorlage zu sein. Auch muss man die Kopie nicht selbst anfertigen, sondern darf sich dafür der Hilfe anderer bedienen. Das „Recht auf Privatkopie“ ist in Urheberrechtsgesetzen unterschiedlich geregelt, in der BRD im § 53. Eine entsprechende Pauschale zur Vergütung der Urheber ist im Preis von CD-Rohlingen und Geräten inbegriffen (GEMA). Diese Kopien dürfen an Freunde und Familienmitglieder weitergegeben werden, die wiederum einzelne Kopien anfertigen können. Nach dem neuen Urheberrechtsgesetz in der BRD (§ 53) sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes zulässig durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebig vielen Trägern.
    Zitat:
    Nicht erlaubte Kopien [Bearbeiten]

    Nicht erlaubt sind Kopien kopiergeschützter Datenträger. Sobald eine Kopiersperre vorhanden ist bzw. „wirksam“, darf diese nicht umgangen werden, auch nicht, wenn die Musikstücke in MP3 konvertiert werden, um diese auf z. B. einen MP3-Player abzuspielen. Wann ein Kopierschutz als „wirksam“ bezeichnet werden kann, ist bisher nicht zweifelsfrei festgelegt worden. Die direkte Umgehung des Kopierschutzes zur Erstellung einer Privatkopie ist zwar verboten, aber nicht strafbar. Allerdings kann in solchen Fällen der Rechteinhaber Schadensersatzforderungen gegen den Ersteller der Kopien geltend machen. Aufnehmen aus dem Fernseher ist unbedenklich. DVDs sind zum größten Teil durch Content Scrambling System (CSS) geschützt. Analoge Aufnahmen sind solange erlaubt, wie z. B. DVDs nicht durch Macrovision geschützt sind. Privatkopien von kopiergeschützten digitalen Medien dürfen also legal mit den genannten Ausnahmen, über den Umweg der analogen Aufzeichnung, per Wiedergabe gemacht werden. Es ist nicht verboten, die Wiedergabe einer DVD oder Musik-CD mitzuschneiden und dieses Material anschließend wieder als DVD oder CD zu brennen. Auch dürfen diese an Freunde und Bekannte weitergegeben werden.

    Zitat:
    Nach dem Gesetzeswortlaut darf die Vorlage darüber hinaus nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sein. Diese Voraussetzung wird häufig kritisiert, weil die Grenze nicht absehbar sind: Zum einen steht nicht fest, wann überhaupt von einer Offensichtlichkeit auszugehen ist, zum anderen, von welchem Standpunkt aus dies betrachtet werden soll. Darüber hinaus lässt sich z. B. im Internet nicht feststellen, ob die zum Herunterladen angebotene Datei rechtmäßig hergestellt wurde.
    Zitat:
    Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben, also nicht an nur flüchtig Bekannte weiter gegeben werden. Die Beteiligten müssen durch ein persönliches Band verknüpft sein.

    Also, damit ist gemeint:

    - ca. 7 Privatkopien sind erlaubt, auch die Kopie einer Kopie (sozusagen so viele wie man will )

    - die kopie darf nur an enge Freunde und Verwandte weitergegeben werden, also veröffentlicht werden, somit auch kein "Upload" in Tauschbörsen, weil niemand behaupten kann mit allen Leuten eng verbunden zu sein

    - Verboten: Man darf dabei keinen Kopierschutz umgehen (also keine digitale kopie), wobei analoge kopien erlaubt sind(z.b. ist auch verboten Kopiergeschützte Musik CDs auf PC zu rippen, aber das aufnehmen des Sounds durch eine Audiokarte mit dementsprechenden Programmen sind erlaubt. Oder z.b. wenn man eine DVD am TV abspielt und das Bild dann z.b. per Videorecorder aufnimmt, ist auch erlaubt)

    Eben falls darf die Kopievorlage nicht nicht "offensichtlich rechtswidrig hergestellte" hergestellt worden sein. Das heist, wenn jemand eine illegale Kopie (z.b. durch umgehung des Kopierschutzes) von einer DVD macht, darfst du keine Kopie von der illegalen Kopie machen (diese werden auch Raubkopien genannt, welches aber totaler schwachsinn ist...http://www.fabiankeil.de/raubkopie-vs-privatkopie.html)

    Strafe/Volgen: damit kenn ich mich nicht so aus

    Zitat:
    Bei gewerblichem Handel können Urheberrechtsverletzungen Bußgelder oder Haftstrafen nach sich ziehen (gemäß § 106 UrhG). Zudem können die Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend machen und kostenpflichtig abmahnen. Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zuverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken. Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist wie der „Download“ in Tauschbörsen laut des Bundesministeriums für Justiz nach derzeitiger Rechtslage im Regelfall nicht rechtswidrig.
    Urheberrechtsverletzung ::: z.b. öffentlich zugänglich machen (Upload) von Urheberrechtlich geschützen Werken (sind eigentlich alle CDs, DVD also Filme Musik Spiele usw.) da haben wir halt nicht die Recht von (wir haben z.b. Rechte von unseren eigenen Party Bildern oder Urlaubsvideos)
    - Wer nicht gewerblich mit Raubkopien handelt (also Verkaufen) sondern nur für Private zwecke, der wird nur zivilrechtlich verfolgt, also kann auf Schadensersatz von z.b. der Musikindustire verklagt werden, also nix da mit 3 Jahre Knast für jeden und sowas.

    -Erlaubte Kopien: wie schon oben das Zitat zeigt. Die Quelle ist egal, ob TV, Internet, Freund oder Videothek, das spielt keine Rolle, man muss auch nicht im Besitz oder Eigentümer der Vorlage sein, es kommt nur darauf an ob die Kopievorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden ist.

    ............................dieses zur Privatkopie....................................... .....

    Jetzt wissen wir ja was man kopieren darf und was nicht.
    Und nun Beziehen wir das mal auf Tauschbörsen und unsere Leecherclienten (Leechermods).

    Wenn wir über eine Tauschbörse (Bittorrent, Emule, Limewire usw.) mit einem normalen clienten( den man umsonst runterladen kannz.b. ***.chip.**) etwas runterladen. z.b. eine mp3, ist dies solange nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt legal. Aber man gibt ja auch automatisch Upload, welchen man bei den normalen Mods/Clienten nicht ausstellen kann und das ist ja illegal.

    Leecherclienten: alle hier in unserem Board zu finden...

    "eMule Flux v0.47c"

    Dieses ist eine Umprogrammierte Version des Original Clienten Emule, der auf das E.donkey und Overnet Netzwerk zugreift.

    Er hat die besonderen Funktionen:

    - No Upload = der upload wird ausgeschaltet
    - No Share = alle Files werden entbunden
    Höchste Sicherheitsstufe - hierbei werden alle ladenden und geladenen Dateien aus eMule entbunden ( das heist, das du nix in deinem Share-Ordner hast, als gibst du keine Dateien frei)
    wobei gerade ladende Files fertiggeladen und anschließend entbunden werden, also wird nie angezeigt das du das File(die Datei) ganz fertig geladen hast.
    - No list send to Tracker = keine Upload oder Download Werte werden zum Tracker gesendet, keine Infos über dich.





    "Azureus 2.5.0.4 Shu + DDJ Hack"

    Dieses ist eine Umprogrammierte Version des orginal Bittorrent-Clienten Azureus.

    Er hat die besonderen Funktionen:

    -No Upload = Upload wird ausgeschaltet
    -No Report to Tracker + No Snatchlist entrie = Keine Infos (Up, Down usw.) werden zum Tracker gesendet, wie bei Emule.
    - Wenn der download abgeschlossen ist, sofortiger STOP des Torrents, als man Seedet nie, man ist immer Leecher bis 99 %, dann vertiggestellt, dann Stop.
    - kein download report an Peers = wenn du von Leuten runterlädst, sehen die dich immer mit 0 % fertig.


    Zitat:
    Leecherclienten schaden dem Netzwerk, denn es funktioniert nur duch geben und nehmen, wenn keiner mehr uploadet kann auch keiner mehr downloaden


    Da wir jetzt wissen was unser Mods können, kommen wir zur Rechtslage und zum Thema "erwischt zu werden".

    Gehen wir davon aus, das wir den Upload ausschalten, so könnten wir fast legal downloaden. Aber die Datei, die wir runterladen/Kopieren darf ja nicht offensichtlich Rechtswidrig hergestellt worden sein. Dies ist ein heikles Thema, da von "offensichtlich" gesprochen wird und offensichtlich ist für alle Bürger allgemein fast gar nix. z.b. wenn wir einen Song runterladen, der auch im Radio läuft, kann man nicht feststellen oder "offensichtlich" sehen, ob die jetzt illegal z.b. von einer Kopiergeschützen CD gerippt worden ist oder legal vom Internet Radio aufgenommen worden ist (oder ob ein Film digital oder analog hergestellt worden ist, kann man als normaler Bürger nicht wissen). Wir erstellen so eine legal Privatkopie. Hier ein link wo meine Aussage bestätigt wird... http://www.irights.info/index.php?id=84

    Offensichtlich rechtwidrig hergestellt ist z.b. ein abgedrehter Kinofilm, das ist ja allgemein bekanntlich verboten. Aber hier gibts auch gesetliche Unklarheiten. http://www.stiftung-warentest.de/onl...1/1343451.html
    Zitat:
    Nur wer „offensichtlich rechtswidrig hergestellte“ Dateien herunterlädt, verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz. Und das ist - so argumentieren die Anwälte der Downloader - zum Zeitpunkt des Herunterladens nicht zu erkennen.
    ein Danke an die Anwälte.

    Wenn man z.b. einen Film runterlädt, kann er ja heissen wie er will (auch wenn die anderen Behaupten, das man einen Kinofilm mit absicht runterlädt (auf den Namen bezogen) kann man sagen das man einen Fake runterladen wollte und das ist ja legal), was es für ein Film ist und ob er offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden ist (hier jetzt in Bezug auf Kinofilme), sieht man erst wenn man ihn 100% fertig runtergeladen hat, zum Zeitpunkt des Downloads ist dies nicht zu erkennen. Ich interpretier das so, dass man egal was man lädt, solange man es nicht Seedet (100% fertig hat) und keinen Upload gibt auf der sicheren seite sein müsste, da man nicht wegen einem nicht fertig gestellten Download angezeigt werden kann, da man die Datei noch nicht Besitzt.

    Und da unsere Clienten ja die Funktionen Besitzen, das man nie als Seeder angezeigt wird, ist dies ja zu unserem Vorteil.


    erwischt werden.....

    Die mir bekannten angriffstellen bei Tauschbörsen sind einmal die Tracker/Server und die Datein selber.

    Es werden immer mal Tracker/Server von Emule/Bittorrent/Limewire gepackt oder überwacht, weil dort die Daten von eurem Downloadverhalten gespeichert werden (also z.b. name der Datei, dazugehörige Up und Downlad usw) also alles womit man euch an Arsch haben kann. Aber unsere Clienten senden ja nix an die Tracker, somit ist man in der Hinsicht schon mal sicher.

    Bei den Datein selber ist das so, das Beauftrage z.b. von der Musikindustrie selber Auktuelle Filme/Musik/Spiele runterladen und schaun wer die auch lädt und upload gibt und loggen (speichern) die Ips und die up- und download Werte dann. Und dann kann es sein, das man einen Brief bekommt, sie haben am xxxx den Film xxxx öffentlich zugänglich gemacht up und download wert und dann muss man schadensersatz blechen, wegen der weitergabe. Bei Emule/limewire gibt es ja auch einen Shareordner, da kommen eure fertiggeladenen dateien rein. Diesen Ordner können sich andere anschaun, sofern man das nicht verhindert (wie es unsere mods machen) und dann schaun die schnüffler wie viel man freigibt z.b. 300 mp3s und dann laden die was von dir zu testzwecken runter und wenn du upload gibts, dann gibts auch ärger, besonders wegen der Anzahl der Datein.
    Zitat:
    Das ist leider vielen jungen (teenager) nicht bewusst, das sie auch upload geben und sich so strafbar machen, die laden weils ja jeder macht und viele wissen nicht mal das das illegal ist und dann wird sich gewundert wenn man mal nen brief nach Hause bekommt
    Bei den Leecher Mods gibt es keine Freigegebenen datein, so ist man dort auch sicher. (Wir denken immer daran, das der Upload ausgeschaltet ist) Es kann nur der sehen was wir runterladen, von dem wir laden und der hat dann auch nur die Infos, das wir z.b. 100 MB von ihm geladen haben und wir erinnern uns, das man zum zeitpunkt des runterladens nicht feststellen kann ob eine datei offensichtlich rechtiswiedrig hergestellt worden ist oder nicht (wenn nicht, machen wir ja nur ein Privatkopie, welche erlaubt ist) und so kann uns auch keiner was, da wir zum zeitpunkt des runterladens

    1. nicht wissen können ob die datei offensichtlich rechtiswiedrig hergestellt worden ist oder nicht

    2. (falls die Vorlage offensichtlich rechtswidrig ist, welches wir ja noch nicht wissen können ) die datei noch nicht besitzen.


    wenn mir noch was einfällt, werde ich es ergänzen





    Alle hier genannten Recht befinden sich in der Grauzone, man kann immer von der einen und der anderen Seite Argumentieren, ist also nich 100 % sicher, aber wenn man sich auskennt ist es schon vom Vorteil.


    Ich bin immer für Fragen und für Verbesserungen offen, ich bin nämlich auch kein Rechtsanwalt und kenn mich auch nicht 100 % aus.

    dies soll keine Anstiftung oder jegliche Werbung zum runterladen sein, es ist jediglich eine Aufklärung über die verwirrende Rechtslage in Bezug auf Filesharing...


    Danke fürs lange durchlesen es Artikels...

    Wenn euch das Thema weitergeholfen oder gefallen hat, einfach bedanken.
    Last edited by Codeman; 27.07.07 at 14:46.
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  2. Who Said Thanks:

    MOK619 (16.01.10) , Höpfi (02.01.10) , slikrapid (13.06.09) , fromas (07.01.09) , silmym (10.10.08) , NewBTUser (04.06.08) , Eikichi (23.05.08) , - (11.04.08) , - (27.03.08) , - (09.12.07)

  3. #2
    Super Thread

    Denke, dass er vielen Usern weiterhelfen wird.

    Vielen Dank dafür....

    Leider funktioniert aber dieser link hier nicht:

    http://www.stiftung-warentest.de/onl...1/1343451.html

    Hast du ihn falsch gepostet oder existiert diese Nachricht nicht mehr...?



    @ Rebound

    Diesen Thread sollteste auch an die "große Glocke hängen"



    mfg
    Manas
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  4. #3

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    danke für die vielen Bedankungen und Bewertungen. :)

    Ich freue mich wenn ich euch damit weiter helfen konnte.

    !achja, ich hab jetzt den richtigen Link angegeben.!

    @Manas

    was meinst du damit
    Diesen Thread sollteste auch an die "große Glocke hängen"
    ?????
    Last edited by Codeman; 27.07.07 at 14:51.
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  5. #4
    Damit meine ich, dass er per google gefunden werden soll.

    Gibt bestimmt viele Leute die es interessiert, ob Filesharing sicher ist...



    mfg
    Manas
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  6. #5
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    Quote Originally Posted by Codeman View Post
    danke für die vielen Bedankungen und Bewertungen. :)

    Ich freue mich wenn ich euch damit weiter helfen konnte.

    !achja, ich hab jetzt den richtigen Link angegeben.!

    @Manas

    was meinst du damit ?????
    Ich hab den Thread mal als "Wichtig" angepinnt, da sowas doch recht informativ ist und sicherlich viele Leute interessiert. Außerdem hast du sehr Professionel recherchiert, weshalb das dein Thread verdient hat.

    Mfg

    Rebound


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  7. #6

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    @ Rebound

    Danke das du meinen Thread als Wichtig angepinnt hast.

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Aus mir nicht bekannten Gründen, kann ich meinen Beitrag nicht mehr Editiren, also mach ich jetzt hier weiter. Ich hab mal wieder ein bisschen im Internet gestöbert und viele neue interessante Beiträge gefunden.


    Wie bestimmt schon bekannt sein sollte, ist eine Änderung des Urheberrechts geplant.


    Lädt ein Tauschbörsennutzer künftig eine Datei aus dem Internet herunter von einer "offensichtlich rechtswidrig genutzten Vorlage", macht er sich strafbar. Es drohen im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Gefängnis. Damit ist also nicht nur strafbar, geschützte Dateien bereit zu stellen sondern auch herunterzuladen.
    Es hilft auch nicht, sich in einem solchen Fall ahnungslos zu geben. Steht etwa ein aktueller Kinofilm in einer Online-Tauschbörse zum Herunterladen bereit, so muss der Nutzer wissen, dass es sich hier um eine illegale Quelle handelt.
    http://www.onlinekosten.de/news/arti...ig_erlaubt_ist

    Sie können ja schreiben was sie wollen, aber wann man die Datei nicht vollständig hat und man keinen Upload gibt, und man so nicht weis was sich hinter der Datei verbirgt, können die einem auch nix.

    Um sich an einer Internet-Tauschbörse zu beteiligen, müssen Nutzer eine Software auf ihrem PC installieren, die dort einen Eingangsordner einrichtet. Alle von der Tauschbörse heruntergeladenen Dateien werden in diese Inbox gespeichert. Will sich ein Nutzer neue Titel von der Tauschbörse herunterladen, so öffnet sich für die Dauer des Download-Vorgangs seine Inbox, was zugleich zur Folge hat, dass er damit den anderen Tauschbörsen-Nutzern die dort enthaltenen Titel zum Download anbietet. Damit kann er sich strafbar machen, während der bloße Vorgang des Herunterladens strafrechtlich ohne Belang ist.
    http://www.onlinekosten.de/news/arti...d_mit_T%FCcken
    http://sb-innovation.de/showthread.php?t=414


    --------somit haben wir ja schon mal den ersten Punkt, der bloße Vorgang des Herunterladens ist strafrechtlich ohne Belang.------------



    Die Anfrage sei unzulässig, da die Tat der Bagatellkriminalität zuzuordnen sei. Der Beschuldigte wurde verdächtigt, mindestens zwei, möglicherweise aber auch weitere MP3-Dateien zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben. Einen Schaden für die Musikindustrie konnte das Gericht nicht feststellen. "Schon aus Gründen der Logik" scheide ein tatsächlicher Schaden aus, heißt es. Im diesem Fall seien die Songs im Internet für weniger als zehn Cent legal zu erwerben.
    Hier enscheidet das Gericht endlich mal zugunsten der Filesharer.

    Denn das Anbieten einiger weniger Songs in Tauschbörsen sei nach Ansicht des Gerichts "der Bagatellkriminalität zuzuordnen". Die Ermittlungsmaßnahmen müssen verhältnismäßig zur Schwere des Tatvorwurfs sein, was im genannten Fall jedoch nicht zutrifft.

    http://www.gulli.com/news/filesharin...en-2007-07-26/
    http://www.onlinekosten.de/news/arti...erfolgt_werden

    Lehst euch diese Beiträge unbedingt durch.


    Die gängige Methode, Filesharer zum Zahlen von mehreren tausend Euro schweren Vergleichen zu drängen, wird damit möglicherweise vorerst untauglich. In der Regel laden die Ermittler einen bis mehrere vollständige mp3-Files vom Rechner eines Filesharers, lassen den Downloadvorgang bezeugen und können darauf pochen, tatsächlich die beanstandeten, urheberrechtlich geschützten Files von einem spezifischen User erhalten zu haben. Wegen der Handvoll Songs wird Strafanzeige gestellt und der Anschlussinhaber ermittelt. Nach der üblichen Einstellung des Strafverfahrens folgt eine Zivilklage - alternativ die Vergleichszahlung.

    Zur Bemessung letzterer wird meist der Inhalt des Shared-Folders des Filesharers zuhilfe genommen - wer ein paar tausend Songs geshared hat, zahlt mehr als User mit deren hundert. Gerichtsfest wäre diese Bemessung jedoch nicht - denn was die Dateien, ungeachtet ihrer Namen, tatsächlich enthalten, können die Kläger ja weder wissen noch beweisen.
    Hiermit wird sehr schön bewiesen, das man einem nicht wegen der Dateien im Ordner was anhaben kann, und so man auch nicht eine hohe Strafe aufgebrummt bekommen kann. . Also kann man nur anhand der Dateien die die Verfolger von einem Runtergeladen haben beschuldigt werden und das in diesem Fall ja zu wenig sind, "Bagatellkriminalität ". Somit ist ein sehr schöner Schritt für die Filesharer gelungen, mal schaun wie es so weiter geht.
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    Thanks

  8. #7

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    jetzt hab ich noch ein paar Interessante links für euch:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/92925

    uch ließe die IP-Adresse nicht unbedingt den Schluss zu, dass auch der jeweilige Anschlussinhaber Filesharing betrieben hat, meint Kokott. Das könne sogar ohne sein Wissen geschehen, wenn er beispielsweise ein unzureichend gesichertes lokales Funknetz betreibt oder wenn sein Rechner von Dritten über das Internet übernommen wurde. Beobachter vermuten, dass das EU-Gericht der Empfehlung der Generalanwältin folgen wird.
    auch noch ein schönes Argument dafür, das die Musikindusrie in der Digitalenwelt sich mit Veralteten/Analogen-Gesetzen nicht mehr durchsetzte kann.
    .................................................. .................................................. .......................

    https://www.opensourcepress.de/freie...r/freie_kultur
    http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Kultur
    Freie Kultur- Wesen und Zukunft der Kreativität

    von Lawrence Lessig.

    Ein schönes Buch zum lesen. Wie die großen Medienunternehmen die Technologie und das Recht ausnutzen, um die Kultur wegzusperren und die Kreativität zu kontrollieren
    .................................................. .................................................. .........................

    http://www.arte.tv/de/Video/1587404.html

    Film und Interview von und mit Lawrence Lessig.

    http://www.no-copy.org/index.php Sollte man kennen.

    Hier überall nun viel wissenswertes, damit einem mal die Augen geöffnet werden wie die Industrie uns verarscht, wir dugt beschrieben im Buch NO Copy und Freie Kultur- Wesen und Zukunft der Kreativität sollte man unbedingt lesen, und das die Industrie mit ihren Gesetzen im Digitalenzeitalter zurückgeblieben ist.
    Aber in dem Augenblick, wo ich versuche, den Konsumenten als den Bösen hinzustellen, nur weil mein Wirtschaftsmodell nicht mehr funktioniert, finde ich, ist das der falsche Weg.
    Die Leute haben eine Nachfrage entwickelt, weil eine neue technologische Errungenschaft aufgetaucht ist. Wenn ich dann versuche, mit Gesetzen etwas zu erzwingen, mache in diesem Fall sogar die Kunden zu Dieben, dann läuft was falsch. Und dann stellt sich der Konsument gegen mich auf. Man kann nicht zwanghaft profitieren.
    http://www.no-copy.org/1live-report.html


    Ich werde jetzt in nächsterzeit weiter forschen und auch eine schöne Liste zusammen stellen, mit Argumenten zu Gesetz VS. Filesharing.

    Ich hoffe euch gefällt meine Arbeit. :)
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    Thanks

  9. #8

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    So, jetzt mal wieder ein Update. Wenn auch nur ein kleines.

    Ich wollte mal zu Warez-Seiten und den 1 Klick-Hostern kommen.

    Also wie jeder weiß, ist natürlich das Uploaden von illegalen Daten genau so illegal wie beim Filesharing. Wie das genau mit den einzelnen Part-Files, wie z.b. bei Film aussieht, weis ich nicht genau, aber ich glaub das ist auch nicht ganz recht. Aber soweit ich weis wurde noch nicht wirklich was gegen Upload unternommen, da die 1 Klick- Hoster von den Warez Uploads leben und deshlab die Dateien über die User nicht rausrücken.
    Mit dem Download ist das genau so wie beim Filesharing mit den 0 Upload-clienten. Der Download ist und wird auch immer legal bleiben, da man einfach beim Download nicht weis was man Runterlädt und nur an hand des Namens kann man nix Beweisen und einem auch nicht belangen.

    Somit müssen die 1-Klick-Hoster somit das sicherste sein.
    Danach kommen die 0 Upload clienten, die wegen des alleinigen Downloads fast gleich zu stellen sind mit 1-Klick-Hostern, der Unterschied ist nur, das Filesharing-Netz im Visir der Industrie ist (Obwohl die auch nur hinter den Uploadern her sind und den puren Downloadern nix anhaben können).


    So, jetzt gibs ja seit neustem auch die Online-Stream-Moviez-Sites. Worüber ich aber noch nicht so viel weis. Dort werden auf alle Fälle Links zu Filmen/Serien angegeben, die man dann über einen Player Divx/VLC/WMP die man dann direct per stream anschaun kann (ich hab auch einen Thread dazu, wo ich einige Links dazu angegeben habe, ich will noch mal betonen das ich keinen dazu anstiften will die angebote dieser Sites in Anspruch zu nehmen, das alleinige besuchen dieser Sites ist legal). Diese Filme/Serien sind bei Videohostern oder auf Privatservern gelagert (glaub ich zumindest) und man kann sich diese so anschaunen. Wie das mit der rechtslage ist, weis ich nicht genau. Die rechtslage ist bei Video-streams noch sehr lückenhaft. Z.B. bei den Chinesischen internet-Sendern die die Bundesliga übertragen, ist es nicht verboten diese zu sehen, allein der Anbieter verstößt gegen das gesetz, da das Signal Deutsche Internet-User nicht empfangen sollen. Gehackte Signale, wie z.b. es bei Premiere ist sind illegal anzuschaun. Aber bei gestreamt Film ist es sehr verwirrend, da es ja kein gehacktes signal ist aber man den Film ja beim Anschaun runterlad und sieht das es ein illegaler zur verfügung gestellter Film ist, so ist es aber bei den Chinesischen Sendern auch.

    Aber ich denke das ist noch in der Anfangsphase und die Bullerei kann da bis jetzt wenig machen.
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  10. Who Said Thanks:

    fromas (07.01.09)

  11. #9

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    Mal ein kleines statement von mir.

    2008 solle ja das urheberrecht in kraft treten.

    "Wenn für den Nutzer der Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt, darf er keine Privatkopie davon herstellen."

    Nur leider kann ich erst nach dem Download wissen ob es sich um rechtswidriges Angebot im Internet handelt, da ich dann erst sehen kann was sich hinter der datei verbirgt. Ich könnte höchstens ahnen (z.b. an hand des dateinamen, der ist aber unrelevant, ich könnte ja auch ein fake laden wollen) um was es sich für eine Datei handelt aber wissen tu ich es nicht.

    von daher :

    "Es gibt keinen illegalen Download, es gibt nur einen illegal beabsichteten Download".
    Last edited by Codeman; 30.09.07 at 12:47.
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  12. #10
    Espionne
    Quote Originally Posted by Manas
    Diesen Thread sollteste auch an die "große Glocke hängen"
    Quote Originally Posted by Manas
    Damit meine ich, dass er per google gefunden werden soll.


    Gibt bestimmt viele Leute die es interessiert, ob Filesharing sicher ist...
    Die Sache hat doch nur einen entscheidenen Hacken. Wenn jetzt alle anfangen - in dem Glauben, es sei legal - nur noch Filesharing mit Leecher-Mods und NoUpload-Funktion zu betreiben, dann bricht das ganze Filesharingprinzip irgendwann in sich zusammen. Ergo Filesharing und Sicherheit für möglichst viele Nutzer, das passt nicht zusammen. Also vielleicht doch nicht so an die große Glocke hängen das ganze. Denn man sollte nicht vergessen, mit jedem User, der auf Leechermods umsteigt, nimmt auch die Qualität des jeweiligen Netzwerks ab.
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  13. #11
    Das ist natürlich richtig! Wir cheaten ja auch nicht auf jedem Tracker. Es gibt aber einfach Tracker, bei denen es nötig ist-> z.B. TS.

    Außerdem kriegen auch nur die Leute die Mods, die sich aktiv hier beteiligen und es wirklich wollen. Wenn Leute cheaten wollen, kriegen die das auch ohne uns hin. Wir machens nur leichter....
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    Thanks

  14. #12
    Espionne
    Quote Originally Posted by Manas View Post
    Außerdem kriegen auch nur die Leute die Mods, die sich aktiv hier beteiligen und es wirklich wollen.
    Schade ist eben nur, daß die meisten Leecher-Mods einem heute schon in den zahlreichen Leecher-Blogs hinterhergeworfen werden. Einer beschafft sie in den jeweiligen Foren und stellt sie dann allen zur Verfügung. Aber klar, warum auch sollten Leecher bei der Beschaffung und Weiterverteilung der Mods eine andere Mentalität als eben ihre Leecher-Mentalität an den Tag legen?! Nur irgendwann rächt sich das dann.
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  15. #13
    Es gibt genügend Leute, die ordentlich teilen wollen und nie im Traum darauf kommen würden zu cheaten. Teilen macht Spaß- Habe ich selber erfahren... Auf TH habe ich fast meinen gesamten Upload real erarbeitet.

    Außerdem geben Cheats Leuten eine Chance, die nur kleine Leitungen nutzen und so trotz ihres Willens nicht mehr mit dem Upload hinterherkommen.


    Ich sagte doch. Du brauchst nur ein bisschen zu googlen und findest schon Cheater Mods. Die, die aber ordentlich teilen wollen, werden sowas nie in google eingeben....
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    Thanks

  16. #14
    Espionne
    Ich bin normalerweise auch niemand, der nur nimmt und nicht bereit ist, auch zu geben. Beim Filesharing allerdings ist das bei mir schon anders, einfach aus dem Grund, mich subjektiv sicherer zu fühlen, wenn ich NoUpload-Mods benutze. Desto mehr User diesem subjektiven Empfinden erliegen, mit Leecher-Mods sicherer bzw. fast schon legal zu laden, umso mehr läßt die Qualität der Filesharing-Netze nach. Und so ein Beitrag wie dieser, dem dieser Thread gewidmet ist, und der auf Deine Anregung an die große Glocke gehängt wurde, trägt das Seinige dazu bei.
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  17. #15

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    ...also manchmal ist Cheaten einfach Nötig!!!
    auf bestimmten Tracker ist es einfach so gut wie unmöglich, ohne ein wenig zu cheaten sein Ratio zu halten.
    Oink,Oink...ich hab einfach keinen Bock meinen Rechner Tag und Nacht mit meiner bescheidenen Upload-Leitung laufen zu lassen.
    (da kann doch kein Schwein neben pennen ^^)

    und auf manchen Trackern MUSS man es einfach nicht!
    FTN hat soviele Freebies...das man einfach nicht cheaten kann

    Meine Meinung.
    Mfg
    Punisher
    Last edited by Punisher; 11.10.07 at 00:06.
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    Thanks

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