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Thread: Abmahnungen Stand 2016

  1. #1
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    Abmahnungen Stand 2016

    Sie haben eine Abmahnung für einen Urheberrechtsverstoß erhalten?

    Erzeugen Sie mit diesem Schriftsatz-Generator in fünf Schritten ein Antwortschreiben, das die abmahnende Kanzlei über die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung in Kenntnis setzt.
    Spoiler Welches Ziel verfolgt der Abmahnbeantworter?:


    Wir wollen mehr Menschen ermutigen, ihr Internet mit Nachbarn, Passanten und Netz-Bedürftigen zu teilen.

    Momentan wird dies durch aggressiv auftretende Rechtewahrnehmer erschwert, die dem Inhaber des Anschlusses für vermeintlich über sein Netz begangene Urheberrechtsverstöße kostenpflichtig abmahnen. Dabei stehen so Abgemahnte einer für Unerfahrene komplexen Materie gegenüber, die laut Abmahnschreiben mit empfindlichen finanziellen Folgen einhergeht.

    Der Abmahnbeantworter soll unberechtigt Abgemahnte dabei unterstützen, sich schnell, präzise und zuerst ohne Kosten für einen eigenen Anwalt gegen die Abmahnung wehren zu können.

    Zudem versuchen wir, einer groben Ungerechtigkeit im Abmahnwesen entgegenzuwirken, indem wir das Kostenrisiko für unberechtigte Abmahnungen wieder dem Abmahner überlassen.


    Quelle: https://abmahnbeantworter.ccc.de/

    Nachdem es ziemlich still geworden ist um den Abmahnwahn der letzten Jahre, wollte ich noch mal kurz ein Update zum Jahr 2016 machen, dank

    Empfohlene Vorgehensweise


    Spoiler Ansprüche aus einer Abmahnung:
    – Unterlassung (§§ 97, 97a UrhG)
    – Beseitigung (§§ 14, 97 Abs. 1, 3 UrhG)
    – Vernichtung (§ 98 UrhG)
    – Auskunft (§§ 101, 101a UrhG)
    – Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG):
    a) Ersatz der erlittenen Vermögenseinbuße einschließlich des entgangenen Gewinns
    b) Zahlung einer angemessenen Lizenz (sogenannte Lizenzanalogie) oder
    c) die Herausgabe des vom Schädiger erlangten Gewinns

    Beachte
    – aufgrund der P2P-Technologie kann – nur – eine IP-Adresse ermittelt werden, die im Rahmen eines zivilrechtlichen Auskunftsverlangens (§ 101 Abs. 9 UrhG) durch den Provider dem dazugehörigen Kunden zugeordnet wird
    – das bedeutet, es ist – nur – der vertragliche Inhaber des Internetzuganges (Anschlussinhaber, kurz: „AI“) abmahnbar und nicht der wahre Verursacher (Filesharer)
    – der Bundesgerichtshof (oberstes Gericht auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren) geht deshalb von einer tatsächlichen Vermutung aus, dass der ermittelte Rechtsverstoß über den Internetzugang aus ging und der Vertragspartner des Providers – der Anschlussinhaber – erst einmal verantwortlich gemacht werden kann


    Spoiler Ablauf:
    – der Rechteinhaber beauftragt eine spezielle (Ermittlungs-) Firma (ugs.: „Logfirma“)
    Auftrag
    a) Überwachung der P2P-Netzwerke auf mögliche Verstöße gegenüber seinen Werke
    b) Dokumentation und Übermittlung möglicher Verstöße
    – der Rechteinhaber beauftragt einen Anwalt bzw. eine Anwaltskanzlei
    Auftrag
    a) Antragstellung auf Herausgabe von Verkehrsdaten (§ 101 Abs. 9 UrhG)
    b) außergerichtlicher Teil
    – Abmahnung
    – Folgetätigkeiten bei den entsprechenden Reaktionen bzw. Nichtreaktionen des Abgemahnten
    c) gerichtlicher Teil
    – prozessuale Durchsetzung der vermeintlichen Ansprüche / Forderungen gegenüber den Abgemahnten


    Quelle: Empfohlene Vorgehensweise

    Quelle: Startseite

    Abmahnwahn-dreipage ist eine der besten Seiten um gezielte Hilfe bei Abmanhungen zu erhalten!
    Daher kann ich jedem nur raten sich im Falle einer Abmahnung zuerst mal auf dieser Seite Abmahnung - Was nun, was tun? zu informieren.

    Ich hoffe natürlich das es weiterhin ruhig bleibt in der Abmanhnindustrie.


    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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    Thanks

  2. Who Said Thanks:

    KeganWom (11.10.22) , LaTorrenta (24.08.16) , Instab (24.08.16) , Nickname (24.08.16) , Großmutter (24.08.16) , Rebound (24.08.16)

  3. #2

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    Abmahnwahn-dreipage kann ich nur wärmstens empfehlen. Hat mir damals zu meinen emule Zeiten viel Geld gespart (also war nur einmal). Danach bin ich auf Torrents umgestiegen und seitdem nie wieder was bekommen.
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    Thanks

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