Veröffentlicht am 12.05.2016

Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht trifft. Das bedeutet, dass endlich die Rechtslage für Wohngemeinschaften und andere Konstellationen bei denen im privaten Bereich ein Zugriff auf den Internetanschluss gewährt wird, geklärt ist! Diese Rechtsprechung ist nur konsequent und war längst überfällig. In Zukunft haften Anschlussinhaber nicht, wenn sie glaubhaft darlegen können, dass ein Dritter Zugriff auf den Anschluss hatte. Lediglich wenn minderjährigen Kindern der Zugriff gewährt wird, besteht eine Belehrungspflicht.
Quelle:

passend dazu:

Regierung kippt Störerhaftung bei offenem WLAN. Freie WLANs ab Herbst für alle Bürger?

Veröffentlicht am 11.05.2016

Bahn frei für offene W-LAN Netze? Neuer Regierungsentwurf und BGH Entscheidung könnten die Haftungsgrundsätze im Filesharing revolutionieren
Der BGH wird sich am 12.Mai 2016 erneut mit der Thematik der Haftung im Rahmen der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen befassen. „Je nachdem wie die Entscheidung ausfällt, könnte diese eine außerordentliche Bedeutung für zukünftige Abmahnverfahren haben und eine große Haftungserleichterung für Anschlussinhaber bringen“, sagt der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke. „Konkret wird es um die Frage gehen, ob ein Anschlussinhaber verpflichtet ist volljährige Mitbenutzer des Anschlusses zu belehren. Bislang hat der BGH lediglich eine Belehrungspflicht für volljährige Familienmitglieder verneint“. Mit der Antwort auf diese Frage steht und fällt die Störerhaftung.
Quelle:

Um letztendlich Klarheit zu haben sollte man erst mal das Urteil im Herbst abwarten, und sollte es so kommen rate ich sich einen Gastzugang "unverschlüsselt" einzurichten, denn sollte man mal in Bedrängnis mit der Abmahnindustrie geraten hat man so die Möglichkeit durch den offenen Gastzugang sich seiner "Schuld" zu entziehen, denn es kann ja jeder gewesen sein

mfg