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Thread: Händler haftet zwei Jahre bei Verkauf von Gebrauchtwagen

  1. #1
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    Händler haftet zwei Jahre bei Verkauf von Gebrauchtwagen

    Die Gewährleistung gibt dem Autokäufer Sicherheit gegenüber dem Händler; der kann sich nicht mit dem Verweis auf den Fahrzeughersteller herausreden. Wichtig zu wissen: Anders als die Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Leistung. Sie deckt sich nur teilweise mit den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen. Garantieleistungen verdrängen die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers nicht. Typische Mängel, bei denen die Gewährleistung greift, sind etwa Schäden am Motor oder Getriebe, wie Florian Wolf vom ACE Auto Club Europa sagte. "Bei Verschleiß greift die Gewährleistung nicht", sagt Wolf. Hier stellt sich die Frage, wann es sich um einen Mangel handelt und wann um üblichen Verschleiß. Oft kommt es auf die Laufleistung an. "Viele Teile sollten bei einer Laufleistung von 10 000 oder 20 000 Kilometer noch einwandfrei funktionieren", so Wolf. Bei mehr als 150 000 Kilometern könne das anders sein.
    In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorlag. Danach dreht sich die Beweislast um und liegt beim Käufer.
    Quelle: Stuttgart: Händler haftet zwei Jahre bei Verkauf von Gebrauchtwagen

    Nur mal so als Info

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
    Thanks

  2. #2

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    In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorlag. Danach dreht sich die Beweislast um und liegt beim Käufer.
    Selbst schon erlebt .... leider.
    Und dort liegt genau das Problem : Die Beweislastumkehr kann ein entscheidender Faktor sein , wenn man Ansprüche geltend machen will. Sind Mängel nur unzureichend repariert worden und halten womöglich noch ein halbes Jahr, wird es schwer dem Verkäufer dies nachzuweisen.

    In meinem Fall :
    Händler hat bei einem BMW 5 Touring die Niveauregulierung "abgeschnitten" und "verfestigt" ... diese löste sich nach und nach , bis in der Werkstatt dann festgestellt wurde , das dort jemand manipuliert hat. Nach dem Vorführen bei der DEKRA wurde empfohlen den PKW nicht mehr zu bewegen. Da auch die Bremsleitungen nur "Notdürftig" repariert wurden.

    Der PKW hat allerdings am Vortag des Verkaufes bzw. der Übergabe .... TÜV bekommen , dieser hätte die Mängel eigtl feststellen müssen !!!!!!!!
    Händler hat dann nach 9 Monaten mit Anwalt hin und her , den PKW wieder zurück genommen.
    Kaufpreis war 15.000€ .... also nicht wirklich unerheblich!


    TIPP : Innerhalb der ersten paar Wochen auch mal zu einem Gutachter fahren ! Unbedingt eine Rechtsschutzversicherung mit KFZ.



    mfg
    Thanks

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