Prüfungsvorbereitungen sind eine Extremphase, man setzt sich intensiv mit einem Thema auseinander, brütet oft alleine vor sich hin und beißt sich an einem Aspekt fest. Dann kommt man schon mal auf seltsame Ideen, wie der Abiturient Simon Schräder: Er will die Abi-Aufgaben vor der Prüfung sehen. Das sei sein gutes Recht, schließlich gebe es ja das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Doch das zuständige Schulministerium sieht das anders.
Wirklich gute Erfolgsaussichten hat der spitzfindige Schüler aus Münster wohl nicht. Er hatte sich am 20. März 2015 fristgerecht mit einem offiziellen Antrag an das Schulministerium in Düsseldorf gewandt. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz bat er um die Zusendung der Aufgaben für das zentral gestellte Abitur. Wenn der Staat auf meine Fragen antworten muss, sagt er mir dann, was im Abi drankommt? So sein Gedankengang. Nebenbei lenkt der 17-Jährige so Aufmerksamkeit auf ein noch recht unbekanntes Gesetz.
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