Die EU schreibt jetzt vor, wann sich Kaffeemaschinen ausschalten müssen. Doch ist die Empörung über diesen neuen Fall aus der Reihe Glühbirnen-Verbot und Staubsauger-Auflagen ehrlich?

Es war nur eine Frage der Zeit, bis neue Auflagen aus Brüssel für Haushaltsgeräte wieder einmal die Volksseele zum Brodeln bringen würden. Die Liste der Geräte, für die die Europäische Kommission derzeit im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie Vorgaben erarbeitet, ist lang. Unter anderem sind darauf Kaffeemaschinen zu finden. Vor allem aber ist am 25. Mai Europawahl, und FDP, SPD und Union haben sich dafür gleichermaßen dem Motto „Mehr Europa im Großen, weniger im Kleinen“ verschrieben. Was wäre da besser geeignet, die Brüsseler Regulierungswut zu verdeutlichen, als die neuen EU-Vorgaben für den Stromverbrauch von Kaffeemaschinen – über den die „Lübecker Nachrichten“ an diesem Wochenende berichteten? Und doch ist die Aufregung angesichts dieses neuen Falls aus der Reihe Glühbirnenverbot und Staubsauger-Auflagen zumindest im Fall von SPD und Union unehrlich.
Hinzu kommt, dass die Vorgaben noch nicht einmal neu sind. Die entsprechende Verordnung ist vom 22. August 2013 und wurde einen Tag später im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Seither hätte sich jeder Bürger mit Details vertraut machen können. Konkret steht darin unter anderem, dass von Anfang 2015 an sich die Warmhaltefunktion bei allen Filterkaffeemaschinen – zumindest ab Werk voreingestellt – nach fünf Minuten ausschalten muss, um Strom zu sparen.
Das gilt allerdings nur für Maschinen mit einem isolierten Kaffeebehälter. Für Filtermaschinen, bei denen der Kaffee in einem nicht isolierten Behälter aufbewahrt wird, gilt eine Wartezeit von 40 Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus. Für Kapselmaschinen und Vollautomaten wiederum gilt unter anderem eine Wartezeit von 30 Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus, von 30 Minuten nach Aktivierung des Heizelements und von 60 Minuten nach Aktivierung der Tassenvorwärmfunktion.
Allen voran die Bundesregierung hat Brüssel den Auftrag erteilt
Darüber, ob die EU solche Details regeln muss, lässt sich tatsächlich trefflich streiten. Dass sie es tut, ist jedoch im Falle von Staubsauger und Kaffeemaschine keineswegs – und anders als bei den Ölkännchenverbots-Plänen – auf Brüsseler Eigenmächtigkeiten zurückzuführen.
Quelle: EU-Regulierung : Auszeit für die Kaffeemaschine - Wirtschaftspolitik - FAZ

So langsam könnte man den Eindruck gewinnen, dass es sich seitens der EU um gezielte PR Maßnahmen handelt um die Leute irgendwie zur Wahl zu ködern, denn mit diesen Maßnahmen wird es genügend potenzielle Wähler geben die zumindest dagegen stimmen.

Dass ausgerechnet Deutschland auch noch den Auftrag erteilt haben soll, lässt doch darauf schließen...

mfg