In Internetforen ist immer wieder von Verjährungen zu lesen, zwar sind die Ausführungen fast immer falsch, aber zumindest die Anwaltskosten sind in einigen Fällen tatsächlich verjährt. Warum verjähren die Forderungen bei einigen und andere werden verklagt? Ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Frage, ob ein Abgemahnter eine Klage oder einen Mahnbescheid erhält, ist ob aus Sicht des klagenden Rechteinhabers bei dem Abgemahnten “etwas zu holen ist”. Dazu stellen die Rechteinhaber bzw. Kanzleien Anfragen über die Solvenz des Schuldners – u.a. auch bei der SCHUFA, wie sich aus einer Eigenauskunft eines Abgemahnten ergibt, die mir vorliegt – danach hat sich etwa die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte an die SCHUFA gewandt.
In einem anderen Verfahren wurde von einer anderen Kanzlei – vor anwatlicher Beratung – sogar ein SCHUFA Eintrag vorgenommen. Diesen konnten wir zwar entfernen lassen, aber es zeigt, dass das Thema SCHUFA von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist.
Abschließned ist festzuhalten, dass die Wahrscheinlichkeit eines ALG 2 Empfängers verklagt zu werden, aufgrund der mutmaßlich schwachen Bonität, deutlich geringer ist, als diejenige eines Abgemahnten mit gefestigten wirtschaftlichen Verhältnissen. Dies sollte in Ihre Überlegungen einfließen.
Quelle: Klagewahrscheinlichkeit ist abhängig von wirtschaftlichen Möglichkeiten: SCHUFA - Dr. Wachs Rechtsanwälte

Das ist mir neu, dass Abmahner sich Auskünfte über die Solvens durch die Schufa holen dürfen.

Ist das überhaupt legetim?

mfg