Auch anwaltliche Schreiben können Nötigung sein, wenn der dahinterstehende Jurist seine Sorgfaltspflichten nicht ernst nimmt beziehungsweise seine juristische Autorität gegenüber Verbrauchern gezielt ausspielt. Das musste jetzt ein Volljurist erfahren, der vom Bundesgerichtshof unter anderem wegen versuchter Nötigung durch anwaltliche Mahnschreiben zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Er hatte das Mandat eines Unternehmens angenommen, das sogenannte Gewinnspieleintragungsdienste betreibt. Kunden wurde über ein Callcenter die Möglichkeit angeboten, sich gegen Gebühr automatisch in verschiedene Gewinnspiele eintragen zu lassen. Tatsächlich wurde der Service aber gar nicht ausgeführt, zahlreiche Kunden holten sich daraufhin ihr Geld via Rücklastschriften zurück. Das Unternehmen wollte das nicht hinnehmen und engagierte besagten Juristen als "Inkassoanwalt". Er sollte Mahnungen an betreffende Kunden verschicken, die so unter Druck gesetzt und zur Zahlung der unberechtigten Forderungen veranlasst werden sollten.
Der beauftragte Anwalt erstellte wie vom Kunden gewünscht mehrere Entwürfe für Mahnschreiben. Die Namen der Empfänger wurden vom Unternehmen selbst eingesetzt. Der Anwalt kümmerte sich also gar nicht darum, an wen die Mahnungen verschickt wurden. Sein Schreiben erweckte allerdings den Eindruck, er habe die jeweilige Forderung aus den Gewinnspieleintragungen auf ihre Richtigkeit geprüft.
So teilte er in der Mahnung mit, er sei von dem Unternehmen mit der Durchsetzung der berechtigten Forderungen beauftragt worden und werde diese auch konsequent verfolgen. Außerdem schrieb er, dass sich seine Mandantin bei nicht fristgerechter Zahlung vorbehalte, die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts einzuschalten. Tatsächlich hatten der Anwalt und seine Mandantin aber vereinbart, dass es wegen der angeblichen Forderungen auf keinen Fall zu einer Gerichtsverhandlung, geschweige denn zu Strafanzeigen gegen die Kunden kommen sollte. Im Gegenteil: Kunden, die sich beschwerten oder den "Dienst" kündigen wollten, sollten ihre bereits geleisteten Zahlungen ohne Probleme zurückerhalten.
Quelle: Anwaltliche Mahnschreiben können versuchte Nötigung sein | heise online

Auch hier hat der Bundesgerichtshof das richtige Urteil gesprochen.
Ich habe das Gefühl das es den oberen Richtern langsam reicht mit den Anwälten die ihre Zunft mit zweifelhaften Methoden immer wieder in Verruf bringen...

mfg