Das Bundesverfassungsgericht hat Gustl Mollaths Beschwerde gegen seine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie stattgegeben. Karlsruhe liefert damit die Argumente, um staatsanwaltschaftlich gegen die beteiligten Gutacher und Richter zu ermitteln.


Zwei Jahre dauerte es, bis das Bundesverfassungsgericht heute endlich feststellte, dass die vom Landgericht Bayreuth und Oberlandesgericht Bamberg vorgenommenen Beschlüsse aus dem Jahre 2011, mit denen die Fortdauer der Unterbringung von Gustl Mollath angeordnet worden war, „unhaltbar“ sind. Der Gutachter Friedemann Pfäfflin und das Bezirkskrankenhaus Bayreuth werden ebenfalls mehr als deutlich in die Schranken gewiesen.
Unzulässigerweise hätten die Gerichte „eine Prognoseentscheidung den Sachverständigen überlassen, statt sie selbst zu treffen“ und dabei nicht einmal erkannt, wie „dürftig und widersprüchlich die Gutachten eigentlich gewesen sind“. Das schriftliche Gutachten von Pfäfflin hätte außerdem seinen Ausführungen in der mündlichen Anhörung widersprochen. Das Gericht hätte unzulässig lediglich Bezug genommen „auf die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Anhörung“. Schlimmer geht’s nimmer!
„Tiefgreifende Eingriffe in das Grundrecht auf Freiheit der Person“
Und das Bundesverfassungsgericht verlangt in ständiger und bekannter eigener Rechtsprechung: Im Rahmen einer eigenständigen Bewertung müssten Gerichte bei „tiefgreifenden Eingriffen in das Grundrecht auf Freiheit der Person“ darlegen, „welche Straftaten konkret von dem Beschwerdeführer zu erwarten sind, warum der Grad der Wahrscheinlichkeit derartiger Straftaten sehr hoch ist und auf welche Anknüpfungs- und Befundtatsachen sich diese Prognose gründet“. All dies war nicht gegeben.
Quelle: Ohrfeige vom Verfassungsgericht: Jetzt muss gegen Gustl Mollaths Richter ermittelt werden - Ernst Fricke - FOCUS Online - Nachrichten

Nichts anderes hätte ich in einem "Rechtsstaats" erwartet...

mfg