Originally Posted by
v6ph1
Es geht nicht um die Vergewaltigung, sondern um unehelichen Sex.
Und man kann einer Frau ggf. immer vorwerfen, dass sie den Mann zum Sex verführt hat. (Insbesondere in diesem Kulturkreis.)
Weiterhin hatte die Frau an dem Abend Alkohol getrunken, was ebenso verboten ist.
Das mag für westliche Verhältnisse etwas Merkwürdig vorkommen, trotzdem gibt es in Dubai entsprechende Gesetze.
Ebenso gibt es in Deutschland Gesetze und Verordnungen, deren Übertritt mit Strafen belegt ist:
z.B. Alkoholverbote für öffentliche Plätze in einigen Polizeiverordnungen.
mfg
v6ph1
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