Die CDU will den Zugriff des Staates auf Vermögen krimineller Straftäter erleichtern. Eine Vorlage des Berliner Justizsenators Thomas Heilmann (CDU) für das Wahlprogramm der Union besagt, dass dafür Defizite der Strafverfolgungsbehörden bei Ermittlungen zur Herkunft von Vermögen abgebaut werden sollten. Lisa Jani, die Sprecherin der Senatsjustizverwaltung, bestätigte am Sonntag der Berliner Morgenpost den Vorstoß des Senators.
Um das Eigentum Krimineller leichter abschöpfen zu können, solle unter anderem das Verfahren zum Vermögenseinzug vom übrigen Gerichtsverfahren abgetrennt werden und künftig auch "bis zu fünf Jahre nach einer rechtskräftigen Verurteilung" möglich sein. "Das wesentliche Problem besteht darin, dass bei Kriminellen, die sich in Haft befinden, nach Paragraf 73d des Strafgesetzbuches ein Beschleunigungsgebot gilt. Den Staatsanwaltschaften fehlt deshalb häufig die Zeit, in Ruhe und ausführlich ermitteln zu können, ob vorhandene Vermögenswerte von Straftätern aus legalen Quellen stammen oder nicht", sagte Lisa Jani. Solche Recherchen seien bislang längstens bis zum Ablauf einer Freiheitsstrafe oder während einer Untersuchungshaft möglich.
Berlins Justizsenator Thomas Heilmann strebt nach Angaben seiner Sprecherin an, den Behörden in Zukunft mehr zeitlichen Spielraum für die oft sehr aufwändigen, personalintensiven und zeitraubenden Ermittlungen zu geben. Für die Umsetzung des Vorstoßes wäre allerdings eine Gesetzesänderung notwendig, ergänzte die Sprecherin. Aktuelle Überlegungen, ob diese Gesetzesnovelle möglicherweise über eine Bundesratsinitiative angestoßen werden könne, gebe es bislang aber noch nicht. Derzeit sei der beschriebene Vorstoß nur Bestandteil des Wahlprogramms.
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