Absprachen in Strafprozessen sollen erlaubt bleiben, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es verlangt aber bessere Kontrollen von Richtern und Staatsanwälten.

"Kein faires Verfahren"Bei informellen Absprachen noch vor Prozessbeginn stellt das Gericht einem Angeklagten im Normalfall eine mildere Strafe in Aussicht, wenn er ein Geständnis ablegt. Sie sind bei vielen Richtern beliebt. In einer Umfrage für das Gericht hatten knapp 60 Prozent der Befragten eingeräumt, mehr als die Hälfte ihrer Absprachen informell und damit illegal vorgenommen zu haben. Als Hauptgrund hatten sie angegeben, langwierige Beweisaufnahmen vermeiden zu wollen.
Im konkreten Fall ging es um drei Männer, deren Verurteilungen per Vereinbarung zwischen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern zustande gekommen waren (Az.: 2 BvR 2628/10). Für das Verfassungsgericht stand fest: Die Angeklagten hätten kein faires Verfahren bekommen, die Fälle müssen neu aufgerollt werden.
In einem Fall ging es etwa um einen Polizisten, der wegen schweren Raubes verurteilt wurde. Vor die Wahl gestellt zwischen einer Haftstrafe von vier Jahren ohne Geständnis und einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren mit Geständnis, gab der Mann die Vorwürfe pauschal zu. Später widerrief er das Geständnis: Er habe es nur gegeben, weil das Gericht ihn unter Druck gesetzt habe.
Nachteile für Geständnisse ohne Deals
Für den Düsseldorfer Kriminologen Karsten Altenhain ist dies kein Einzelfall. Ihm zufolge werden 20 Prozent der Strafverfahren an Amts- und Landgerichten mit einem Deal beendet. Besonders häufig wird das Mittel in Wirtschaftsverfahren und bei Drogendelikten angewandt. Die "gedealten" Geständnisse seien häufig falsch, die daraus resultierende Strafe um bis zu 30 Prozent milder als die gesetzlich vorgesehene.
"Das schreit nach schärferen Kontrollen", kommentierte der Verfassungsrichter Herbert Landau, der das Verfahren als Berichterstatter vorbereitet hat. Er kritisiert, dass die ausgehandelten Strafen diejenigen Angeklagten benachteiligen würden, die ein Geständnis ohne Deal ablegen.
Quelle: Grundgesetz: Verfassungsrichter stellen Bedingungen für Prozess-Deals | Politik | ZEIT ONLINE

So ganz schlüssig darüber bin ich nicht, es kommt mir eher wie ein sogenannter "Kuhhandel" vor, wobei ich eigentlich Pro Deal bin aber erst nach dem man abgewogen hat was hierbei das richtige ist und dabei fängt es dann auch schon an; wie, wer, was, rentablität usw. gerade bei Wirtschaftsverbrechen bleibt es spannend...

mfg