[Update: Die Sondereinheit ermittelt insgesamt gegen 21 Personen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegenüber heise online. Gegen 14 Hauptbeschuldigte sei Haftbefehl erlassen worden. Während zwölf Verdächtige in Deutschland verhaftet wurden, sei eine Person in Spanien in Gewahrsam genommen worden. Nach einer weiteren Person werde noch gefahndet. Die Hauptverdächtigen haben den Angaben zufolge Wohnsitz und oder Büros im Zuständigkeitsbereich der sächsischen Justiz. In Deutschland schlugen die Ermittler in Leipzig, Hamburg, Bremen, Nürnberg, Minden, Berlin und Zwickau zu.
Einige der betroffenen Filehoster seien nach den Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft von den mutmaßlichen Betreibern des Portals selbst unterhalten worden, bestätigte der Sprecher. Während die Website selbst offenbar in Russland gehostet wurde, standen die Server einiger Filehoster auch in deutschen Rechenzentren, die am Mittwoch Besuch von der Polizei bekamen.
Bei den Durchsuchungen von Wohnungen, Büros und Rechenzentren sind zahlreiche Unterlagen und Dateien beschlagnahmt worden, die nun ausgewertet werden. Vertreter der GVU waren bei der Polizeiaktion nicht dabei, sagte eine Sprecherin der Branchenorganisation in Berlin. Die GVU habe aber vor dem Strafantrag umfangreiche Ermittlungen angestellt, die schon deutliche Indizien auch auf beteiligte Personen erbracht hätten. Inzwischen ist die Website der GVU nicht mehr erreichbar. Die Organisation macht dafür einen Angriff verantwortlich
Im Internet kursieren derzeit Bilder, die Auszüge eines Durchsuchungsbeschlusses gegen einen Saarbrücker Hoster zeigen sollen. Demnach richten sich die Ermittlungen auch gegen vier weitere Portale, die ebenfalls von den Beschuldigten betrieben worden sein sollen. Sollte es schließlich zu einer Anklage kommen, drohen den Betreibern Haftstrafen. Das Strafmaß für Bildung einer kriminellen Vereinigung reicht bis zu fünf Jahre.
Die Ermittlungen der Justiz konzentrieren sich vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es bei der Generalstaatsanwaltschaft. Doch werde man die Rechtslage prüfen. Heise-Jusitiziar Joerg Heidrich hält es allerdings für "eher unwahrscheinlich", dass Nutzer von kino.to mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen müssen. Die Rechtslage sei bei Streamingangeboten noch ungeklärt. Ohnehin sei unbekannt, ob bei Kino.to die
IP-Adressen der User erfasst wurden. "Sicher ist nur, dass die Betreiber des Angebots mit harten Strafen zu rechnen haben, sofern sich der Verdacht des gewerbsmäßigen Handelns erhärtet.".]
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