1. Die Einführung einer "Fairplay-Gebühr" auf Ablösesummen, die einen gewissen Sockelbetrag überschreiten, um die Umverteilung der Mittel von reicheren Vereinen an weniger finanzkräftige Klubs zu verbessern. Ziel der Abgabe wäre die Wiederherstellung eines ausgewogenen Wettbewerbs. Der Schwel*lenwert, die Höhe der Gebühr und ihr Anwendungsbereich sollten von den internationalen Fußballgremi*en in Absprache mit den Vereinen festgelegt werden.
2. Höhere Transparenz bei Spielertransfers, damit gewähr*leistet ist, dass die Vereine die Solidaritätsentschädigung erhalten und über ihre Rechte informiert sind.
3. Einführung einer Größenbe*grenzung des Kaders der Vereine.
4. Regelung der Leihgabe von Spielern.
5. Klärung der Frage der Inhaber*schaft Dritter an Transferrechten durch die Annahme von Regeln zum Schutz der Unversehrtheit und Freiheit von Spielerinnen und Spie*lern sowie der Fairness im Sport. Die Regeln sollten Investitionen in den Sport nicht unverhältnismäßig behindern und im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften über den freien Kapitalverkehr stehen.
6. Förderung der Umsetzung der Regeln zum finanziellen Fairplay, damit die Vereine dazu angehalten werden, ihre Ausgaben unter den Einnahmen zu halten.
7. Vereine sollten die "Schutzpe*riode" nicht verlängern dürfen, in der ein Spieler nicht ohne Zustimmung den Verein wechseln darf, da dies die Transfersumme in die Höhe treibt (in der Regel sind Verträge bei Spielern bis 28 Jahre drei Jahre lang geschützt, bei älteren Spielern zwei Jahre). In der Praxis würde die Umset*zung dieser Maßnahme bedeuten, dass Spieler ihren Vertrag beim ak*tuellen Arbeitgeber entweder je*weils nur um ein Jahr verlängern dürfen oder - bei einer längeren Bindung - jeweils am Ende einer Saison ablösefrei den Verein ver*lassen können.
8. "Buy-out"-Klauseln in Verträ*gen sollten verhältnismäßig sein. Damit meint die EU-Expertengruppe, dass in Spielerverträgen keine utopischen Ablösesummen fest*geschrieben werden dürfen, wenn Spieler im laufenden Vertragsver*hältnis zu einem anderen Verein wechseln sollten. Ablösesummen wie die 40 Millionen Euro, die der FC Bayern München bei der Ver*pflichtung von Javi Martinez im Herbst 2012 an Athletic Bilbao ge*zahlt hat, werden als unverhältnis*mäßig erachtet. Diese Pläne verfolgt die EU-Kommission aus der Erkenntnis, dass sich die Zahl der Transfers im europäischen Fußball zwischen 1995 und 2011 "mehr als verdrei*facht hat und die von den Verei*nen gezahlten Ablösesummen im gleichen Zeitraum um das Siebenfache gestiegen sind".
Laut dieser Studie geben Europas Fußballver*eine jährlich etwa drei Milliarden Euro für Transfers aus. Der neue Benchmarking-Bericht der UEFA weist dagegen nach, dass die Trans*ferausgaben von dem Höchststand mit knapp 3,2 Milliarden Euro in der Saison 2007/08 bis zur Saison 2011/12 auf knapp 2,7 Milliarden Euro gesunken sind.
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