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Thread: Gericht verhandelt über Haftentlassung von Dutroux

  1. #1
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    Gericht verhandelt über Haftentlassung von Dutroux

    Der verurteilte Belgier hofft auf ein Leben in Freiheit mit elektronischer Fußfessel. Angehörige von Opfern boykottieren das Verfahren.

    Der Fall Marc Dutroux beschäftigt erneut die belgische Justiz: Unter schärfsten Sicherheitsbedingungen berät ein Brüsseler Gericht am Montag über den Antrag des Mädchenmörders auf vorzeitige Haftentlassung. Die Anhörung hinter verschlossenen Türen beginnt um 14 Uhr und könne sich bis in den Abend ziehen, erklärte das Gericht. Gerichtspräsident Luc Hennart will danach vor die Öffentlichkeit treten.
    Ob der 56-jährige Dutroux selbst bei dem Termin dabei sein will, kann er bis zur letzten Minute selbst entscheiden. Seine Opfer sind zwar zugelassen, mehrere Angehörige haben aber bereits einen Boykott angekündigt. Ob sie dem verurteilten Mörder gegenüberstehen werden, war unklar.
    >Dutroux war 2004 verurteilt worden, weil er sechs Mädchen entführt, gefoltert und vergewaltigt hatte. Vier davon starben. Seine damalige Komplizin und Frau Michelle Martin war im vergangenen Sommer unter Auflagen nach 16 Jahren freigekommen. Sie lebt in einem Nonnenkloster.
    Quelle: Mädchenmörder : Gericht verhandelt über Haftentlassung von Dutroux - Aktuelle Nachrichten - Vermischtes - Berliner Morgenpost - Berlin

    Alleine schon die Anhörung muss doch für die Angehörigen der Opfer wie ein zweiter Leidensweg sein, wie kann man nur solch einer abscheulichen widerwärtigen Person Rechte einräumen?
    Hatten seine 6 Opfer irgendwelche Rechte oder Hoffnung auf Gnade? Nein. Daher darf man sie ihm auch nicht gewähren ansonsten darf sich doch keine Frau in seiner Nähe mehr sicher fühlen.
    Ich werde diese Rechte für solche Kreaturen wohl niemals verstehen und schon garnicht respektieren geschweige denn akzeptieren...

    mfg

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  2. #2

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    Es sind halt trotzdem Menschen. Sie stellen natürlich weiterhin ein gewisses Risiko für die Gesellschaft dar, aber da sie Menschen sind haben sie auch gewisse Rechte. Sobald man anfangen würde Menschen die ein Risiko für die Gesellschaft darstellen auszugrenzen und ihnen die Menschenrechte abzuerkennen würde sich auch die Frage stellen wo man die Grenze zieht. Theorethisch sind Aidskranke auch eine Gefährdung der Öffentlichkeit. Oder Zigeuner. Die wandern seit Jahrhunderten in Europa von Land zu Land (da sie regelmäßig vertrieben werden) und stehlen und betteln sich durchs Leben. Wahrscheinlich haben einige Zigeunerfamilienclans seit Jahrhunderten nicht ehrlich gearbeitet. Trotzdem kann man kein tiefes Loch graben und Aidskranke, Zigeuner und Vergewaltiger dort hineinwerfen und vergessen.
    Sie sind Menschen und haben das Potential etwas Gutes aus ihrem Leben zu machen. Nur weil sie mehr oder weniger der Gesellschaft schaden kann man sie nicht ausgrenzen oder ihnen ihre Menschenrechte aberkennen. Das eben wäre wiederum unmenschlich.
    Vielleicht verstehst du es jetzt durch die drastische Überzeichnung.
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  3. #3
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    Sorry, ganz und garnicht obwohl ich deinen Versuch mich zu überzeugen auf "Vernunft" gegenüber den Menschenrechten ganz nett finde.

    Aber deine Vergleiche sind als vergleicht man die sprichwörtlichen Äpfel mit Birnen, denn für mich sind das immer noch 2 unterschiedliche Ansichten.
    Zum einen die kranken und ausgestoßenen die du zb. als aidskranke bzw. Zigeuner beurteilst, dass sind aber für mich Menschen denen man helfen muss bzw. sie unterstützen und keinen Schaden für die Gesellschaft bedeuten.

    So jetzt zu meiner Kategorie von "Menschen" (die für mich aber keine sind), die die selbst ihre Menschlichkeit abgelegt haben die sie wohl früher mal hatten. Sie haben doch bis auf ihre sterbliche Hülle garnichts menschliches mehr an sich und dürfen daher auch kein Recht auf Menschlichkeit haben.

    Zu dieser Gruppe zähle ich alle die bewußt anderen wehrlosen körperlichen Schaden in welcher Form auch immer zufügen und daraufhin folgebedingt zu Tode kommen!

    Menschen die aber aufgrund von kriegerischen Massnahmen töten oder getötet werden zähle ich da nicht zu...

    mfg

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  4. #4
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    Ich weiß nicht, was du hast, Snitlev.

    Nach dem Absitzen eines Teils einer Haftstrafe darf formal eine vorzeitige Entlassung erbeten werden.
    Mit dem Verhalten während der Haft, der schwere der Taten und der Wiederholungsgefahr wird diesem Wunsch sicher nicht entsprochen.

    Ein Land ohne diese Möglichkeiten ist kein Rechtsstaat.

    mfg
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  5. #5
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    Ich weiß nicht, was du hast, Snitlev.

    Nach dem Absitzen eines Teils einer Haftstrafe darf formal eine vorzeitige Entlassung erbeten werden.
    Mit dem Verhalten während der Haft, der schwere der Taten und der Wiederholungsgefahr wird diesem Wunsch sicher nicht entsprochen.

    Ein Land ohne diese Möglichkeiten ist kein Rechtsstaat.

    mfg
    v6ph1
    Das einzigst possitive ist dass man diesen Wunsch nicht entspricht, alles andere würde ich nicht verstehen.

    Ich weiß nicht was du hast, aber würdest du diesem Menschen Rechte zugestehen? Ich nicht und das aus gutem Grund!
    Und fragt doch mal die Angehörigen der Opfer wie die das sehen, bestimmt nicht nach den Menschenrechten die von unseren feinen Herren so großkotzig ins Gesetz geschrieben werden...

    mfg

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