Und in den von dir beschrieben Fällen gibt es nun mal nicht den Hauch eines Schuldbeweises. Der Freispruch ist absolut gerechtfertigt. Und das ist auch gut so. Weisst du eigentlich, wozu rachsüchtige oder auch nur gelangweilte Weiber alles fähig sind? Ein Bekannter von mir war vor viele Jahren in einer ähnlichen Lage (Anklage wegen Vergewaltigung). Er kam letzten Endes da heraus, weil es netterweise tatsächlich eine Videoaufnahme gab (vom Spanner gegenüber), die belegte, das die Frau einfach nur gelogen hatte.
Nicht, das ihm das nochwas geholfen hatte, denn gesellschaftlich war er geächtet.
Konsequenzen für die Frau: Null.
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