Wer gibt schon gerne mehr Geld aus, als er muss. Selbiges dachte sich sicherlich auch die Arbeitgeberseite, als am 1. Januar 2012 ein gesetzlicher Mindestlohn für die Beschäftigten der Leiharbeitsbranche eingeführt wurde. Seit November 2012 sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet pro geleisteter Arbeitsstunde eines Leiharbeiters in Ostdeutschland mindestens 7,50 Euro und in Westdeutschland sogar 8,19 Euro zu bezahlen. Durch eine kleine Lücke im Gesetz lassen sich diese Löhne jedoch noch einmal deutlich senken. Denn wenn ein Unternehmen gar keine Leiharbeiter beschäftigt, muss es ihnen auch keine Mindestlöhne bezahlen.
Der Trick dabei ist so einfach wie effektiv. Eine Supermarktkette vergibt an ein Serviceunternehmen den Auftrag nachts die Regale zu füllen. Abgerechnet wird mit einem sogenannten Werkvertrag. Dieser besagt, dass das Serviceunternehmen pro eingeräumter Palette bezahlt wird. Das Serviceunternehmen schickt nun seine eigenen Mitarbeiter in die Supermärkte, um sie dort die Arbeit durchführen zu lassen.
Damit kommen zwar ebenso, wie bei einer Arbeitnehmerüberlassung, fremde Mitarbeiter in die Supermärkte, allerdings sind diese nun nur noch die Mitarbeiter des Serviceunternehmens und nicht mehr die der Supermarktkette überlassene Arbeiter. Der kürzlich zwischen dem Arbeitgeberverband Instore und Logistik Services e.V. (ILS) und der christlichen Gewerkschaft, DHV, abgeschlossene Tarifvertrag sieht dafür einen Lohn von 6,12 Euro für ostdeutsche Mitarbeiter und 6,63 Euro für westdeutsche Mitarbeiter pro geleisteter Arbeitsstunde vor.
Derzeit versucht der ILS nach eigener Darstellung auch einen Tarifvertrag mit der DGB-Gewerkschaft Verdi abzuschließen. Dort jedoch stößt der Verband bislang auf taube Ohren. So sagte Christoph Schmitz, Pressesprecher von Verdi gegenüber Telepolis:
Die ILS wurde gegründet um Werkverträgen einen Heiligenschein zu verpassen.
Verdi lehne ein solches Instrument zur Mitarbeiterbeschäftigung grundsätzlich ab. Derzeit sei die Gewerkschaft in Gesprächen mit dem Bundesarbeitsministerium für Arbeit, um auf diesem Wege eine gesetzliche Regelung für das Problem zu finden. Darüber hinaus gebe es auch Gespräche mit dem Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Der Tarifvertrag der ILS nutze Wettbewerbsvorteile auf dem Rücken der Mitarbeiter aus, so Schmitz.
Auch die seriösen Arbeitgeber müssten daher ein Interesse daran haben, dass die eigenen Preise nicht durch eine Schmutzkonkurrenz mit Hilfe solcher Vertragskonstellation unterboten werden.
Auf die Frage, ob mit einem solchen Stundenlohn eine durchschnittliche Lebensführung in Deutschland möglich sei, antwortete Denis Henkel, Geschäftsführer des ILS: "Die von Ihnen genannten Lohnhöhen von 6,63 Euro und 6,12 Euro sind die tariflichen Mindestentgelte für schematische Tätigkeiten ohne notwendige Qualifikation und Vorkenntnisse, wie z.B. das Auffüllen von Regalen."
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