Frankfurt/Main - Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen bekommt vom Land Hessen 3000 Euro Entschädigung. Das hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entschieden und damit die Berufung des Landes gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Frankfurt zurückgewiesen. Dieses sei nicht zu beanstanden, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Stump. Er verwies auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach die Gewaltandrohung rechtlich "spürbare Folgen" habe müsse.
Gäfgen hatte 2002 einen elfjährigen Bankierssohn entführt und ermordet. Nach seiner Festnahme wurde dem heute 37-Jährigen in einem Verhör Gewalt angedroht, damit er das Versteck des Jungen preisgibt. Die Polizei war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass der Junge zu diesem Zeitpunkt noch lebte. Der damalige Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner wurde wegen der Gewaltandrohung später zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.
Das Landgericht Frankfurt verurteilte Gäfgen 2003 wegen Mordes an dem Jungen zu lebenslanger Haft. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. 2006 entschloss sich Gäfgen aus dem Gefängnis heraus zu einer Schadensersatzklage wegen der Gewaltandrohung. Anfang August 2011 bekam er vom Frankfurter Landgericht eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro plus Zinsen zugesprochen, die ihm das Land Hessen "wegen schwerer Verletzung der Menschenwürde" zahlen musste. Weil Gäfgen noch Schulden bei der Justizkasse hatte, ging das Geld an den Staat.
Bookmarks