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Thread: Fall Gäfgen - Kindermörder erhält Entschädigung für Folterdrohung

  1. #1
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    Fall Gäfgen - Kindermörder erhält Entschädigung für Folterdrohung

    Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindermörder Magnus Gäfgen eine Entschädigung zahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Gäfgen soll demnach 3000 Euro bekommen.

    Frankfurt/Main - Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen bekommt vom Land Hessen 3000 Euro Entschädigung. Das hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entschieden und damit die Berufung des Landes gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Frankfurt zurückgewiesen. Dieses sei nicht zu beanstanden, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Stump. Er verwies auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach die Gewaltandrohung rechtlich "spürbare Folgen" habe müsse.
    Gäfgen hatte 2002 einen elfjährigen Bankierssohn entführt und ermordet. Nach seiner Festnahme wurde dem heute 37-Jährigen in einem Verhör Gewalt angedroht, damit er das Versteck des Jungen preisgibt. Die Polizei war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass der Junge zu diesem Zeitpunkt noch lebte. Der damalige Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner wurde wegen der Gewaltandrohung später zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.
    Das Landgericht Frankfurt verurteilte Gäfgen 2003 wegen Mordes an dem Jungen zu lebenslanger Haft. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. 2006 entschloss sich Gäfgen aus dem Gefängnis heraus zu einer Schadensersatzklage wegen der Gewaltandrohung. Anfang August 2011 bekam er vom Frankfurter Landgericht eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro plus Zinsen zugesprochen, die ihm das Land Hessen "wegen schwerer Verletzung der Menschenwürde" zahlen musste. Weil Gäfgen noch Schulden bei der Justizkasse hatte, ging das Geld an den Staat.
    Quelle: Kindermörder Gäfgen erhält Entschädigung für Folterdrohung - SPIEGEL ONLINE

    Nur gut das dass Geld anhand seiner Insolvens dem Staate zugute kommt und nicht diesen widerlichen Abschaum der sich auch noch Mensch nennt.
    Solche Urteile seitens der Genfer Menschensrechts-Kommission braucht niemand, es gibt weitaus wichtigerer Angelegenheiten in Sachen Menschenrecht anstatt solche Unwürdigen Fälle wie die des Gäffgen.
    Und nochmal ich ziehe mein Hut vor dem damaligen Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner der für mich der Held in dieser so furchtbaren Tragödie zählt.
    Diesem Gäffgen würde ich als Wärter im Knast einen Freibrief auf seinen Arsxx kleben mit einer bestimmten Aufforderung, und bei einer Beschwerde würden zu 1000% alle zusammenhalten, bis er sich endlich den Strick nimmt.

    Nein für sowas empfinde ich nur Hass und Abschaum, sorry aber so bin ich halt...


    mfg

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  2. #2

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    Da bin ich komplett anderer Meinung, denn solche Urteile basierend auf der Genfer Menschenrechtskommission brauchen wir dringend! Unrecht darf nicht mit Unrecht bekämpft werden. Und, es tut mir leid nicht böse gemeint, aber Menschen, die wie du anscheinend nichts von Menschenrechten halten, muss das auch immer wieder vor Augen gehalten werden.
    Last edited by LongbowArcher; 10.10.12 at 20:40.
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    Se7Ven (12.10.12) , ghostfucker (11.10.12) , leus (11.10.12) , shoulder (11.10.12) , mabuse (11.10.12) , v6ph1 (10.10.12)

  4. #3

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    Da bin ich voll bei LbA.

    Wenn der Staat will, das wir uns an die Gesetze halten, muss er mit gutem Beispiel voran gehen. Die Androhgung von Folter ist nicht akzeptabel, egal, was der Typ getan hat. Heute geht's um ein entfürhtes Kind, morgen um Terrorverdacht, übermorgen um einen Erpressungsversuch, dann um Banküberfall... und irgendwann um Filesharing. Wer will sich anmaßen, die Grenze festzulegen?

    Natürlich hätte man hier mit etwas Humor auch ein Signal setzen können. Ich hätte als Richter die Folterdrohung auch scharf veruteilt und dem Gäfgen ein kleines Schokoladeneis als Entschädigung zugesprochen.
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    Ich schließe mich erstmal der Rechtsstaatlichkeit hier an.
    In dem Moment der Folter, war er (mangels Beweislage) noch als Unschuldig anzusehen.

    Quote Originally Posted by mabuse View Post
    Ich hätte als Richter die Folterdrohung auch scharf veruteilt und dem Gäfgen ein kleines Schokoladeneis als Entschädigung zugesprochen.
    Naja - wenn dann ein großes, was er sofort essen muss. (Evtl noch mit chinesischen Erdbeeren garniert - müssten bei Sodexo noch welche übrig sein)
    Die Magenschmerzen und die Übelkeit, die ihm dadurch wiederfahren sprechen für sich.

    mfg
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    Last edited by v6ph1; 11.10.12 at 16:58.
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  6. #5
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    Sorry, aber ich kann Euch da nicht zustimmen das würde sich nicht mit meiner Art von Gerechtigkeit und Menschlichkeit nicht vereinbaren lassen.
    Aber trotzdem respektiere ich Eure Meinungen, auch wenn ich sie nicht teilen möchte...

    mfg

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  7. #6
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    Die bestehende Differenz zu den Straftätern und ihren Taten sowie uns unschuldigen Bürgern werden in unserer Gesellschaft Rechtsstaatlich definiert damit die Menschenrechte in unserer Demokratie erhalten bleiben.....

    Welchen Sinn sollten da spezielle Sonderegeln haben um dieses Prinzip aufzuheben und infolgedessen im Widerspruch zu den demokratischen Grundsätzen stehen......das wäre Paradox und in der Auswirkung undemokratisch.
    Last edited by Se7Ven; 12.10.12 at 21:49.

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    mabuse (15.10.12)

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