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Thread: Sharehoster Rapidshare unterliegt vor Gericht

  1. #1
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    Sharehoster Rapidshare unterliegt vor Gericht

    Die Produktionsfirma Constantin hat vor Gericht einen weiteren Sieg gegen den Internetdienst RapidShare eingefahren. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag die Berufung des Sharehosting-Anbieters in drei Verfahren ab. Constantin kämpfte darin gegen die Verbreitung illegaler Kopien ihrer Filme
    "Franceso und der Papst", "Vorstadtkrokodile 3" und "Der Freischütz".
    RapidShare ist ein Sharehosting-Dienst, der Internetnutzern Server zum Aufspielen und Speichern von Dateien zur Verfügung stellt. Sie erhalten einen Link zur Datei, den sie dann auch verbreiten können. Auf Linklisten im Netz werden so auch illegale Kopien von Filmen für ein breiteres Publikum zugänglich – so geschehen bei den genannten Constantin-Streifen. Die Filmfirma klagte auf Unterlassung, RapidShare legte Widerspruch dagegen ein. Dieser wurde nun auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Eine Begründung der Entscheidung stand am Donnerstag noch aus.
    Das Verfahren drehte sich vor allem um die Frage, wie viel Verantwortung ein Sharehosting-Anbieter für die Inhalte hat, die auf seine Server geladen und dann per Link verbreitet werden. Der Anwalt von RapidShare betonte die hohen Sicherheitsstandards. Das Unternehmen überprüfe verdächtige Inhalte nach Hinweisen und auch auf Eigeninitiative."Es wird aber nicht möglich sein, jede Rechtsverletzung innerhalb weniger Minuten oder Stunden zu finden." Die Constantin war in den drei verhandelten Fällen selbst darauf aufmerksam geworden, dass illegale Kopien ihrer Filme über RapidShare verbreitet wurden.
    Quelle: Sharehoster Rapidshare unterliegt vor Gericht | heise online

    Die Schlinge zieht sich immer weiter zu...

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  2. #2

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    Ich muss sagen ich fühle mich seit einiger Zeit auf Alt's sicherer als auf One Click Hoster. Mittlerweile gibt es niemanden aus meinem Bekanntheitsgrad der noch nie etwas von einem Hoster gezogen hat. Also sollte es sich reichlich lohnen endlich auf One Click Hoster Post zuverteilen.
    Last edited by DEViL.eXE; 01.10.12 at 20:04.
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  3. #3
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    Auf Nutzerseite kann bei OCH nur eine einmalige Uhrheberrechtsverletzung belangt werden und nicht zusätzlich die bei P2P-Netzen übliche Weiterverbreitung des Werkes.
    D.h. OCH Abmahnung bringt weniger Geld als P2P Abmahnung :)
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  4. #4

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    Kommt wieder runter Leute.

    Bisher ist RS nur verboten worden, Werke von xxx vorrätig zu halten. Sie sind weder nach Nutzerdaten gefragt worden, noch dazu verdonnert worden, Nutzerdaten überhaupt mitzuschreiben. Und im Gegensatz zu torrent können sich hier auch keine "Anti-Piracy-Firmen" in den Datenstrom einklinken und mitschreiben, wer was zieht. Also wird's hier auch weiterhin keine Post geben.

    Ich werd auch weiterhin bei RS, Uploaded, Netload und share-online absaugen.
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  5. #5
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    Ein weiterer Sieg für Constantin gegen Rapidshare

    Ein guter Tag für Constantin. Die Schweizer Highlight-Gruppe bekam zum wiederholten Male Recht von deutschen Gerichten.

    Die Produktionsfirma Constantin hat vor Gericht einen weiteren Sieg gegen den Internetdienst RapidShare eingefahren. Das Oberlandesgericht München wies die Berufung des Sharehosting-Anbieters in drei Verfahren ab. Constantin klagte wegen der Verbreitung illegaler Kopien von Titeln wie “Francesco und der Papst”, “Vorstadtkrokodile 3″ oder “Der Freischütz”.
    Ursprünglich klagte Constantin Film auf Unterlassung-wogegen sich Rapidshare zur Wehr setzte. In zweiter Instanz wurde der Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung nun von dem Gericht am 13.09.2012 zurückgewiesen. Das Gericht hat bisher nur die Entscheidung bekannt gegeben und keine Urteilsbegründung vorgelegt. Beide Unternehmen warten jetzt auf die Begründung und haben sich aus diesem Grund noch nicht dazu geäußert
    Das Verfahren drehte sich vor allem um die Frage, wie viel Verantwortung ein Sharehosting-Anbieter für die Inhalte hat, die auf seine Server geladen und dann per Link verbreitet werden. Der Anwalt von RapidShare betonte die hohen Sicherheitsstandards. Das Unternehmen überprüfe verdächtige Inhalte nach Hinweisen und auch auf Eigeninitiative. “Es wird aber nicht möglich sein, jede Rechtsverletzung innerhalb weniger Minuten oder Stunden zu finden.” Constantin war in den drei verhandelten Fällen selbst darauf aufmerksam geworden, dass illegale Kopien ihrer Filme über RapidShare verbreitet wurden.
    Den Internetnutzern stellt Rapidshare Server zum Speichern von Dateien zur Verfügung. Die Nutzer erhalten dazu einen Link, den sie dann auch verbreiten können. Auf Linklisten im Internet werden so auch illegale Kopien von Filmen für ein breiteres Publikum zugänglich.
    Ende August dieses Jahres hat sich der Filehoster klar gegen eine rechtliche Verfolgung von Filehosting-Anbietern ausgesprochen und fordert ein härteres Vorgehen gegen Seiten, die Links zu illegalen Angeboten sammeln. Weil Anbieter wie Rapidshare lediglich einen Platz zum Backup von Nutzerdaten anbieten, sei man nicht für den Austausch illegaler Angebote verantwortlich, teilte das Unternehmen damals mit.
    Quelle: Ein weiterer Sieg für Constantin gegen Rapidshare

    So langsam kann man mal beginnen das sognannte "Galgenmännchen" zu zeichnen

    mfg

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    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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