Man muß sich doch einfach mal das Bittorrent-System ansehen, wenn man Analogien zur realen Welt heranzieht. Für die Filesharing-Überwachung ist nur der Upload interessant, dementsprechend klammern wir einfach mal den Download aus …
1. Man (der Bittorrent Client) stellt sich auf den Marktplatz (der Bittorrent Server/Tracker)
- oder: eine Verbindung zwischen Client und Server wird hergestellt,
2. Man (Client) spielt Marktschreier und offeriert einen aktuellen Kinofilm
- oder: der Client meldet an den Server, welche Dateien/Torrents er bedienen kann,
3. Ein Interessent (anderer Client) kommt zu einem (eigener Client) und äußert den Wunsch, den Kinofilm zu haben
- oder: Eine Verbindung zwischen den beiden Clients wird aufgebaut,
4. Man (eigener Client) übergibt dem Interessenten (anderer Client) den Kinofilm
- oder: Daten zwischen den Clients fließen,
5. Der Kinofilm wurde übergeben
- oder: Die korrekten Daten kommen beim Empfänger-Client an.
Es ist schon verrückt, die eigentliche verfolgbare Tat erfolgt erst mit Schritt 5, die Überwacher meinen aber auch schon Schritt 3 oder gar Schritt 2 würden hierfür reichen. Und das Schlimme daran ist: Die Gerichte glauben ihnen das auch noch größtenteils.
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