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Thread: Berufungsurteil vom 25.07.2012 zur Haftung für Filesharing von Erwachsenen

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    Berufungsurteil vom 25.07.2012 zur Haftung für Filesharing von Erwachsenen

    Das Landgericht München I hat sich in einem Berufungsurteil in einem durch unsere Kanzlei gegen Waldorf vertretenen Anschlussinhaber zu der umstrittenen Störerhaftung für illegale Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von erwachsenen Familienmitgliedern geäußert.

    Das Institut der Störerhaftung ist eines der umstrittensten Themen im Bereich der deutschen Filesharing Rechtsprechung. Wird sie bei Urheberrechtsverletzungen von Kindern von den Gerichten noch häufig bejaht, so ist sie bei Taten von Erwachsenen, die Zugriff auf einen Rechner eines Anschlussinhabers hatten erst recht umstritten.

    Viele Gerichte haben bisher dazu die Meinung vertreten, dass Ermahnungen der Familienanghörigen ausreichen sollten.
    Spoiler Das Landgericht hatte in seinem Urteil allerdings über einen Sonderfall zu entscheiden:
    Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass der Anschlussinhaber, ein Grafiker aus Aachen, aus der Vergangenheit wusste, dass seine volljährige Schwester in der Vergangenheit schon Urheberrechtsverstöße durch illegales Filesharing in der Kazaa Tauschbörse begangen hatte. Beim Besuch seiner Schwester hatte der Grafiker es bei mündlichen Ermahnungen seiner Schwester belassen, keine Verstöße über seinen Anschluss zu begehen. Daran hatte sich die "internetsüchtige" Schwester nicht gehalten. Eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München war die Folge.

    Das Landgericht München war hier der Auffassung, dass in dieser Situation "bloße Ermahnungen" nicht ausgereicht hätten, um der gefürchteten Störerhaftung zu entgehen. Insbesondere hätte der Rechner der Schwester nicht über Administratorenrechte verfügen dürfen.
    Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber die Kosten der Abmahnung zu tragen hatte, allerdings keinen Schadensersatz.

    Das Landgericht hat die Revision nicht zugelassen, da es dem Fall "keine grundsätzliche Bedeutung" zumisst. Das Gericht sieht den Fall also auch selber eher als Einzefallentscheidung.

    Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.



    Quelle: http://abmahnwahn-dreipage.de/

    Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies

    Rechtsanwälte Knies & Albrecht
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    Fon: 089 – 47 24 33
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    Email: bernhard.knies@new-media-law.net



    LG Muenchen I Störerhaftung von Erwachsenen

    Wie bereits im Bericht zu lesen ist, ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig!

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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    Thanks

  2. #2

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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    Wie bereits im Bericht zu lesen ist, ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig!
    auf dem papier. faktisch ist es das schon. was sollte denn noch kommen, was auch nur halbwegs realistische chancen hat?
    Last edited by Hush; 31.08.12 at 12:17.
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    Thanks

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