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Thread: Arbeitsgericht: Am Wochenende gekifft - Job verloren

  1. #1
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    Arbeitsgericht: Am Wochenende gekifft - Job verloren

    Es ist ein Sieg, mit dem der 25-jährige Denny W. wenig anfangen kann: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Dienstag, dass die Kündigung des Gleisbauers durch die BVG unwirksam ist.

    Doch gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass Denny W. von der BVG nicht weiter beschäftigt werden muss.
    Denny W. war im April 2011 gekündigt worden, nachdem bei betriebsärztlichen Untersuchungen festgestellt wurde, dass er in der Freizeit Haschisch raucht. Er sei aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht mehr in der Lage, seiner Arbeit als Gleisbauer nachzukommen, hieß es in der Begründung des Arbeitgebers.
    Das Berliner Arbeitsgericht und nun auch in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht fanden die Begründung der BVG nachvollziehbar. Beide Gerichte werteten es jedoch als Fehler, dass die BVG bei dieser Kündigung den Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligte. Daher sei sie als unwirksam einzuschätzen.
    Die Klage von Denny W. auf Weiterbeschäftigung hatte jedoch keinen Erfolg. Der Kläger werde wegen seines Cannabiskonsums zu einem Sicherheitsrisiko, das die BVG nicht eingehen müsse, befanden die Richter. Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.
    Quelle: Urteil: Arbeitsgericht: Am Wochenende gekifft - Job verloren - Aktuelle Nachrichten - Printarchiv - Berlin - Berliner Morgenpost - Berlin

    Hm, eigentlich mir nicht so ganz verständlich es sei denn das es zweifelsfrei einen Nachweis über seine Einschränkung am Arbeitsplatz gibt.
    Man könnte doch sonst fast jeden dritten Arbeitnehmer rausschmeissen der am WE sich volllaufen ließ. Da ich absolut keine Erfahrungen im Umgang mit Cannabis oder ähnlichen Rauschmitteln habe kann ich natürlich auch nicht sagen wie lange nachwirkend dieser Rausch ist und damit eine Beeinträchtigung der Arbeit in Frage kommen könnte...

    mfg

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    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  2. #2

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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    kann ich natürlich auch nicht sagen wie lange nachwirkend dieser Rausch ist und damit eine Beeinträchtigung der Arbeit in Frage kommen könnte...
    schlaf ein paar stunden und die wirkung ist weg(anders als bei alkohol). jedoch lässt sich der konsum wesentlich länger nachweisen, als der von alkohol.

    THC-COOH-Wert - Cannabis-Konsumformen - Abbauprodukte - Fahrerlaubnisentziehung - FE-Entzug - MPU - Idiotentest - Blutentnahme - Blutuntersuchung - Gutachten - Haaranalyse - Daldrup

    bzw.

    Jurathek - Faq - Die häufigsten Fragen - Abbau von THC-COOH Konzentationen
    Last edited by Hush; 29.08.12 at 11:36.
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  3. Who Said Thanks:

    mabuse (29.08.12)

  4. #3
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    Dann ist doch dieses Urteil eine Farce, wieso soll denn seine Arbeitsleistung dann beeinträchtigt sein?
    Ich denke eher das die BVG es sowieso auf diesen Mitarbeiter abgesehen hat und damit nun endlich eine Möglichkeit gefunden hat sich vom unliebsamen Mitarbeiter zu trennen.
    Was ich auch nicht verstehen kann ist warum das Gericht keine Revision zulässt...

    mfg

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  5. #4

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    § 543 ZPO Zulassungsrevision - dejure.org

    1. es hat keine grundsätzliche bedeutung, da drogenkonsum dich nunmal deinen arbeitsplatz kosten kann. ohne das ergbnis der blutuntersuchung zu kennen, kann man nur spekulieren. thcooh ist nur ein stoff, der nachgewiesen wird.
    2. die rechtsprechung ist einheitlich

    Ich denke eher das die BVG es sowieso auf diesen Mitarbeiter abgesehen hat und damit nun endlich eine Möglichkeit gefunden hat sich vom unliebsamen Mitarbeiter zu trennen.
    korrekt. das wird der eigentliche grund für die kündigung sein
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  6. Who Said Thanks:

    mabuse (03.09.12) , Se7Ven (30.08.12) , LongbowArcher (30.08.12)

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