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Thread: Ehegattensplitting - Schröder für steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe

  1. #1
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    Ehegattensplitting - Schröder für steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe

    CDU-Politiker wollen für Homo-Partnerschaften Ehegattensplitting ermöglichen. Ministerin Schröder unterstützt das – auch Schwule und Lesben lebten konservative Werte.

    Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) unterstützt die Initiative von 13 CDU-Bundestagsabgeordneten für eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe. In lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften übernähmen die Partner dauerhaft Verantwortung miteinander und lebten damit "konservative Werte", sagte Schröder der Süddeutschen Zeitung.
    Eine Gruppe von Unionsabgeordneten hatte die eigene Fraktion zur Gleichstellung aufgefordert. In einer veröffentlichten Erklärung heißt es, es sei "nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden muss", die bestehende Ungleichbehandlung abzuschaffen. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem Fraktionsvize Ingrid Fischbach und Gesundheitsexperte Jens Spahn. Die Fraktionsführung war nach Angaben aus Unionskreisen vorab über die Initiative informiert. Demnach soll das Thema nach der Sommerpause in der Fraktion beraten werden.
    Mit dem Aufruf reagierten die Unionsabgeordneten unter anderem auf den jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das vergangene Woche eine Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim Familienzuschlag für Beamte für verfassungswidrig erklärt hatte. In der Erklärung hieß es, die Unionsfraktion solle "nun endlich auch die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften als unsere eigene politische Entscheidung" umsetzen. Dies würde die Einführung des Steuersplittings für homosexuelle Paare bedeuten, wenn sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
    Quelle: Ehegattensplitting: Schröder für steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe | Politik | ZEIT ONLINE

    Aufgrund der Gleichberechtigung ist es schon in Ordnung dass man gleichgeschlechtlichen Ehepartnern diese Ehegattensplittung zugesteht, auch wenn ich es persönlich toleriere muss ich es aber nicht gut heißen.
    Da denke ich wohl eher zu konservativ, aber wie gesagt ich habe nichts gegen gleichgeschlechtliche Liebe solange sie beide glücklich sind und andere damit nicht belästigen.
    Nun aber zum Punkt, ich weiß überhaupt nicht ob dieses Ehegattensplitting egal für wenn überhaupt noch zeitgerecht ist und ob man dieses nicht besser abschaffen sollte.
    Sinn macht m.E. nur eine Bevorzugung bei Ehepartnern mit Kindern (Ausnahme bei denen die krankheitsbedingt keine Kinder bekommen können, wobei man ja auch Kinder adoptieren bzw. in Pflege nehmen kann).
    Gerade in Deutschland sollten mehr die Eltern mit Kindern gefördert werden, was nunmal bei gleichgeschlechtlichen Ehepartnern keinen Sinn macht denn sie leisten keinen Beitrag dazu (Biologisch logisch), und wie schon mal in einem anderen Beitrag von mir erwähnt (finde ihn nicht mehr) bin ich kein Freund davon das gleichgeschlechtliche Ehepartner Kinder adoptieren sollten, man tut m.E. den Kindern damit keinen Gefallen und sie werden gerade als Kinder immer wieder in die Aussenseiterrolle in Schulen, Vereinen usw. hinein getrieben.
    Dann weiß ich nicht wie es für unser kinderarmes Deutschland förderlich sein soll wenn es dadurch bedingt immer mehr gleichgeschlechtliche Paare gibt (Die gleichgeschlechtlichen Ehepartner leben es den Kindern dann ja zwangsläufig vor), was bestimmt nicht förderlich ist für die eigene sexuelle Entwicklung.

    In Deutschland sollten gerade Familien soweit gefördert werden dass beide Elternpaare weiterhin arbeiten gehen können, und diese umstrittene "Herdprämie" ist da ebenfalls kontraproduktiv.
    Ich hoffe das Frau Schröder es endlich hinbekommt genügend Kita/Hortplätze zu schaffen dass wäre ein richtiger Schritt und schafft auch noch zusätzliche Arbeitsplätze...

    mfg

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    Art. 3 (1) GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    Damit gelten auch für alle gleiche Steuergesetze. Ich weiss gar nicht, was es da zu diskutieren gibt.
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  3. Who Said Thanks:

    LongbowArcher (07.08.12)

  4. #3

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    Na gut, Art.3 greift hier meiner Meinung nach nicht, denn dann würden Singles gegenüber Eheleuten oder Eheleuten mit Kindern massiv benachteiligt werden, was ein Verstoss gegen vorangegangenen Art.3 darstellen würde.

    Wichtig ist doch eigentlich nur die Frage, ob eine eheähnliche Gemeinschaft homosexueller Paare die gleichen Rechte vor dem Steuergesetz erhalten sollten, wie heterosexuelle Ehepaare. Und dazu kann man nur sagen, dass eine eingetragene Partnerschaft oder sogar eine offizielle Ehe steuerlich auf jedenfall die gleichen Rechte erhalten sollte, da diese Paare eben den selben Zweck verfolgen und die gleichen Pflichten eingehen.
    Last edited by LongbowArcher; 07.08.12 at 17:52.
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  5. Who Said Thanks:

    mabuse (08.08.12)

  6. #4

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    Na gut, Art.3 greift hier meiner Meinung nach nicht, denn dann würden Singles gegenüber Eheleuten oder Eheleuten mit Kindern massiv benachteiligt werden, was ein Verstoss gegen vorangegangenen Art.3 darstellen würde.
    Ham... Jaeien.

    Das Grundgesetz ist kein unmittelbar anwendbares Recht (viel zu allgemein gehalten und vor allem: ohne Strafbewehrung), sondern "nur" der Rahmen, in dem sich Politiker bei der aktuellen Gesetzgebung bewegen dürfen. Mit entsprechend sinnvoller Begründung kann innerhalb eines Gesetzes durchaus vom GG abgewichen werden (was dann im Zweifelsfalle vom BFG überprüft wird) - aber diese Gesetze gelten dann für alle gleichermaßen, also für Single-Schwule genauso wie für verheiratete exact so wie für entsprechende Heteros - und damit sprichst du in deinem zweiten Absatz zu 100% wahr.
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  7. Who Said Thanks:

    v6ph1 (08.08.12) , Snitlev (08.08.12) , LongbowArcher (08.08.12)

  8. #5
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    Ich kann es nicht mehr so genau im Wortlaut wiedergeben, aber habe ich eben im Radio gehört dass man da durchaus Unterschiede machen will, zwischen Gleichgeschlechtlicher Ehe und "normaler Ehe" und zwar begründet damit dass eine normale Ehe was produktives für die Gesellschaft tut, indem sie Kinder gebähren, ganz im gegensatz zu gleichgeschlechtlichen und dieses sollte auch so behandelt werden.

    PS. Thx, für deine Ausführung über das GG @mabuse

    mfg

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  9. #6

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    Quote Originally Posted by mabuse View Post
    Ham... Jaeien.

    Das Grundgesetz ist kein unmittelbar anwendbares Recht (viel zu allgemein gehalten und vor allem: ohne Strafbewehrung), sondern "nur" der Rahmen, in dem sich Politiker bei der aktuellen Gesetzgebung bewegen dürfen. Mit entsprechend sinnvoller Begründung kann innerhalb eines Gesetzes durchaus vom GG abgewichen werden (was dann im Zweifelsfalle vom BFG überprüft wird) - aber diese Gesetze gelten dann für alle gleichermaßen, also für Single-Schwule genauso wie für verheiratete exact so wie für entsprechende Heteros - und damit sprichst du in deinem zweiten Absatz zu 100% wahr.
    Genau darUf wollte ich ja hinaus. Die Ausführung aus deinem ersten Post mit Hinweis auf Art. 3 GG und das es eigentlich keinerlei Diskussion geben dürfte, greift zu kurz, da das GG nicht so eng ausgelegt werden kann, sondern nur den Grundrahmen vorgibt, in dessen sich weitere Gesetze tummeln, weshalb nicht das GG sondern das Steuerrecht betrachtet werden muss. :)
    Last edited by LongbowArcher; 08.08.12 at 14:29.
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    mabuse (08.08.12)

  11. #7

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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    ... durchaus Unterschiede machen will, zwischen Gleichgeschlechtlicher Ehe und "normaler Ehe" und zwar begründet damit dass eine normale Ehe was produktives für die Gesellschaft tut, indem sie Kinder gebähren, ganz im gegensatz zu gleichgeschlechtlichen und dieses sollte auch so behandelt werden.
    Im Prinzip halte ich diesen Gedanken auch nicht für völlig verkehrt, allerdings muss man auch sagen, das die Ehe als Vorraussetzung für die Produktion von Nachkommen immer mehr ihre Daseinsberechtigung verliert. Zuviele Ehen ohne Kinder, zuviele Kinder bei alleinerziehenden Kindern und mittlerweile auch langsam mehr Adoptionen bei Schwulen Paaren (ohne Wertung!).

    Und letztlich gelten bei Kindern ja sowieso steuerliche Sonderregeln. Und wenn man die Ehe "nur noch" als Lebensgemeinschaft mit geinsamer Wirtschaftsführung betrachtet - ja, dann müssen schwule Ehen genauso behandelt wedren wie hetero-Ehen.
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  12. #8
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    @mabuse: daher sagte ich es ja in meinen ersten Beitrag

    Quote Originally Posted by Snitlev View Post

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