Ich wohne seit ein paar Wochen in einer Mietwohnung. Seit einiger Zeit bildet sich Feuchtigkeit an den Fenstern. Im Wohnzimmer hat sich sogar bereits Schimmel gebildet, sodass ich dieses nicht richtig nutzen kann. Welche Rechte habe ich als Mieter?
Schimmel in der Wohnung stellt einen Mietmangel dar. Ein Mangel im mietrechtlichen Sinn liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Soll-Beschaffenheit der Mietwohnung von dem tatsächlichen Ist-Zustand abweicht. Es kommt also entscheidend auf den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck an. Bei der Wohnraummiete ist es das Wohnen. Im vorliegenden Fall ist dieses im Wohnzimmer aufgrund des Schimmels nicht möglich, daher liegt ein Mangel vor.
Liegt ein Mangel vor, so ist der Mieter verpflichtet, diesen dem Vermieter unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Wenn der Mieter den Mangel nicht oder nicht unverzüglich anzeigt, kann er sich u.U. sogar schadensersatzpflichtig machen.
Spoiler Bei einem Mietmangel stehen dem Mieter grundsätzlich folgende Rechte zu::
Quelle: Rechtsfall des Tages: Mangel in der Mietwohnung
Die meisten Rechte kennt man ja, aber ob die sich auch so einfach umsetzen lassen steht meistens auf einen anderen Blatt Papier bzw. werden sie vor Gericht geklärt.
Wir sollten auch nicht den Vermieter vergessen der ebenfalls seine Rechte hat, denn der Mieter muss ihm zu 100% den anzuzweifelten Mangel nachweisen können...
mfg
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