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Thread: Urteil zur Beschneidung von Jungen - Muslime fühlen sich kriminalisiert

  1. #16
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    Quote Originally Posted by mabuse View Post
    Gegen welchen Artikel genau?
    Artikel 2, Absatz 2:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
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  3. #17
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    Es geht bei dieser Thematik nicht um eine Diskriminierung der moslemischen Bevölkerung sondern vielmehr um die freie Entscheidung eines Menschen und um unsere bestehenden demokratische Grundrechte der Wahlfreiheit sowie der Selbstbestimmung eines Menschen.

    PS: Keine Religionsgemeinschaft sollte sich über unser bestehendes demokratisches System erheben dürfen und eigene Regeln "subtil durchsetzen" wollen mit denen die demokratische Freiheit eines Menschen eingeschränkt oder ausgehebelt werden darf.
    Last edited by Se7Ven; 25.07.12 at 20:48.

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  4. #18

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    Quote Originally Posted by v6ph1 View Post
    Artikel 2, Absatz 2:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
    Ich wusste doch, das das einer bringt.

    Und jetzt erkläre mir, wieso eine Beschneidung dagegen verstösst.

    Körperliche Unversehrtheit? Dann müssten alle Beschnittenen ja einen Behindertenausweis beantragen können.
    Wegen dem kurzem Schmerz? Dann muss in Zukunft auch gelten, das es Piercings (Ohrringe) erst ab 18 gibt.

    Ich würde ja noch zustimmen, wenn die Sache wenigstens eindeutig ist - aber genau das ist sie ja nicht:

    Artikel 4:
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    Man muss hier also zwischen zwei Grundrechten abwägen. Und ich seh in der Beschneidung jetzt nicht so eine unglaubliche Verletzung des Artikel 2, das dafür der Artikel 4 komplett außer Kraft gesetzt wird.

    ---------- Post added at 13:15 ---------- Previous post was at 13:11 ----------

    Quote Originally Posted by Se7Ven View Post
    Es geht bei dieser Thematik nicht um eine Diskriminierung der moslemischen Bevölkerung sondern vielmehr um die freie Entscheidung eines Menschen und um unsere bestehenden demokratische Grundrechte der Wahlfreiheit sowie der Selbstbestimmung eines Menschen.
    Doch, das geht ziemlich klar gegen die Moslems und Juden.

    Kinder sind vor dem Gesetz nunmal nur innerhalb sehr geringer Grenzen entscheidungsfähig. Die überwiegende Mehrzahl der Entscheidungen gestehen wir den Eltern zu. Eltern entscheiden, ob ihre Kinder geimpft werden oder nicht, egal, wieviel Angst es vor der Nadel hat. Eltern entscheiden auch, ob ihre Kinder getauft werden und zur Kommunion gehen. Kein Richter würde es wagen, daran zu rütteln.
    Mit welchem Recht wollen wir den Moslems das verbieten?
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  6. #19
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    Quote Originally Posted by mabuse View Post
    Man muss hier also zwischen zwei Grundrechten abwägen. Und ich seh in der Beschneidung jetzt nicht so eine unglaubliche Verletzung des Artikel 2, das dafür der Artikel 4 komplett außer Kraft gesetzt wird.
    Es handelt sich aber um verschiedene Personen:

    Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrheit. (Ohrfeigen sind als Erziehungsmethoden ja auch verboten!)
    Und das andere ist die "Religionsfreiheit" der Eltern.
    Wobei die Religionsfreiheit nicht gegen Grundrechte anderer Personen (auch nicht des eigenen Kindes, für welches man eine Vormundschaft besitzt!) verstoßen darf.

    Die Religionsfreiheit des Kindes ist hier nicht betroffen, da das Kind religionsunmündig ist.

    Eine Taufe hinterlässt ebenso, wie Kommunion keine bleibenden Veränderungen.

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  8. #20
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    Das Problem hierbei ist doch das Kinder nicht konkret in der Lage sind zu dem Zeitpunkt zu differenzieren und die Eltern religiös motiviert ihnen diese Entscheidungsfreiheit abnehmen ohne ein konkretes Einverständnis...es bleibt eine Fremdbestimmung.

    Die Frage ist ob wir eine religiöse Tradition höher einstufen oder bewerten wollen als die körperliche Unversehrtheit eines Menschen?

    Hierbei geht es um Menschenrechte jeder Mensch sollte selbstbestimmt die Entscheidung einer Beschneidung treffen können und konkret die eigene Wahl haben dürfen.
    Last edited by Se7Ven; 27.07.12 at 19:28.

    Nosce Te Ipsum
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  9. #21

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    Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrheit.
    Och Leute - ihr tut ja gerade so, als wäre die Beschneidung eine Verstümmelung. Das ist auch nicht schlimmer als ein gezogener Zahn!

    (Ohrfeigen sind als Erziehungsmethoden ja auch verboten!)
    Was ich persönlich für eine der dämlichsten Ideen halte, die der Gesetzgeber je hatte. Aber das ist ein anderes Thema.

    Und das andere ist die "Religionsfreiheit" der Eltern.
    Wobei die Religionsfreiheit nicht gegen Grundrechte anderer Personen (auch nicht des eigenen Kindes, für welches man eine Vormundschaft besitzt!) verstoßen darf.
    Das ist eben die Frage. Gesellschaftlich anerkannt ist nun mal, dass das Kind (zunächst) die Religion der Eltern übernimmt.

    Und ich halte die Beschneidung auch immer noch nicht zwingend für einen Verstoß gegen Artikel 2. Man ist dannach nicht körperlich versehrt! Du verlierst dabei doch keinen Arm, sondern nur einen Hautlappen, der genauso nötig wie der Blinddarm ist.
    Wenn man dann als Jugendlicher/Erwachsener kein Moslem mehr sein will, kann man doch auch dort einfach austreten - ich bezweifle doch stark, das einer von denen dann seine Vorhaut schmerzlich vermisst und seinen Eltern Vorwürfe deswegen macht.


    Die Religionsfreiheit des Kindes ist hier nicht betroffen, da das Kind religionsunmündig ist.
    Eine Taufe hinterlässt ebenso, wie Kommunion keine bleibenden Veränderungen.
    Aha.
    Also dürfen Kinder von Moslems keine Moslems sein (bzw. erst ab 18), weil die Beschneidung eine Verstümmelung ist, die gegen unser Grundgesetz verstößt, aber Kinder von Katholiken dürfen Katholiken sein, weil sie von den Eltern zur Taufe gewzungen werden dürfen, denn die ist ja keine Verstümmelung?


    Und da wundert sich die westliche Welt, das radikale Moslems uns hassen und mit Bomben nach uns werfen?
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  10. #22
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    Quote Originally Posted by mabuse View Post
    Och Leute - ihr tut ja gerade so, als wäre die Beschneidung eine Verstümmelung. Das ist auch nicht schlimmer als ein gezogener Zahn!
    Was es im Bezug auf körperliche Unversehrtheit nicht besser macht.
    Wenn dir auf der Strasse jemand eine runterhaut, und du keine Verstümmelung dadurch erleidest, wäre es für dich keine Körperverletzung und völlig ok?

    Auch wenn ich dir generell bei vielem Zustimme, aber hier entzieht sich mir bei dieser Aussage die Logik.



    ------------------------------>>>>>>>>>> <<<<<<<<<<------------------------------

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  11. Who Said Thanks:

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  12. #23
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    Naja, eine Beschneidung ist doch schon erheblich mehr als ein gezogener Zahn... Auch wenn es nie ein Jude/Moslem zugeben würde, bzw wahrscheinlich nie einer überhaupt in Erwägung gezogen hat da sie es nicht anders kennen, beeinträchtigt die Sexuelle Empfindlichkeit doch schon enorm...
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  13. #24
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    Quote Originally Posted by shoulder View Post
    Was es ihm Bezug auf körperliche Unversehrtheit nicht besser macht.
    Wenn dir auf der Strasse jemand eine runterhaut, und du keine Verstümmelung dadurch erleidest, wäre es für dich keine Körperverletzung und völlig ok?

    Auch wenn ich dir generell bei vielem Zustimme, aber hier entzieht sich mir bei dieser Aussage die Logik.
    Wo bleibt die Logik wenn ein Mensch nach der Geburt gleich religiös indoktriniert zu einem Muslim oder Christen wird und wie ist bei diesem Akt der Fremdbestimmung eine Definition der Religionsfreiheit prinzipiell zu verstehen?

    Die Argumentation die Beschneidung gehöre zu einer tausendjährigen Tradition als Rechtfertigung ist überheblich und absurd...ob Christen oder Muslime wir Menschen leben im 21. Jahrhundert.

    Im übrigen wird von den Eltern die Religionszugehörigkeit des Kindes bestimmt und das Kind kann sich dieser Festlegung nicht erwehren.....da minderjährig.

    PS: Die Freiheit bleibt in diesem Kontext eine Illusion und damit paradox ganz zu schweigen von der Beschneidung...
    Last edited by Se7Ven; 27.07.12 at 20:02.

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  14. #25
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    Quote Originally Posted by mabuse View Post
    Und jetzt erkläre mir, wieso eine Beschneidung dagegen verstösst.
    bist du betrunken? was und wieviel muss man dir abschneiden bevor es gegen "körperliche Unversehrtheit" verstösst?
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    Se7Ven (28.07.12)

  16. #26
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    Wie du sicherlich weißt mabuse bin ich immer mit dir fast einer Meinung was unsere Diskussionen angeht (wir 2 sind ja auch vom alter garnicht so weit weg), aber hier bin absolut bei den anderen Meinungen und denke sh hat es trefflich gesagt.

    Aber wozu sind diese Diskussionen hier da, um auch zu lernen oder sich mal anderen Meinungen kund zu tun, und ich habe hier schon mehrmals meine Meinung revidieren müssen und das nicht weil ich es besser weiß sondern weil ich mir eure Meinungen mal zur Brust genommen habe (du bist da ganz weit vorne).
    Für mich ist das wie eine art Schule für eine bessere allgemeine Wahrnehmung aktueller Ereignisse.

    Daher brauche ich jetzt auch nichts mehr zu dem Fred sagen da ich ja meiner Meinung bereits erklärt habe in den vorrangegangenen Post's...

    mfg

    ##
    Instab Edit:

    das mit der moderation lassen wir mal bei denen die es unter dem namen stehen haben
    ##
    Last edited by Instab; 29.07.12 at 06:09. Reason: o.O

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  17. Who Said Thanks:

    v6ph1 (28.07.12) , Se7Ven (28.07.12)

  18. #27
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    Quote Originally Posted by Instab View Post
    bist du betrunken? was und wieviel muss man dir abschneiden bevor es gegen "körperliche Unversehrtheit" verstoesst?
    Das ist jetzt vielleicht etwas übertrieben geschrieben, auch wenn es den Kern der Sache trifft:

    Jedes Abschneiden von nicht nachwachsenden Körperteilen verstößt gegen die körperliche Unversehrtheit.

    Die Religion hat damit nichts direkt zu tun - es gibt auch Gruppen von Muslimen und Juden, die eine Beschneidung als unnötig erachten und diese nicht durchführen.

    Sonst sollte man vllt. auch Hexenverbrennungen wieder einführen, weil es der Religionsfreiheit entspricht und diese ja höher zu gewichten ist, als die Unversehrtheit der vermeintlichen Hexe.

    Auch, wenn es nichts direkt mit dem Thema zu tun hat, sollte die Auswahl einer Religion inkl. eines Aufnahmerituals erst nach erreichen der Religionsmündigkeit selbstständig erfolgen.

    mfg
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  19. Who Said Thanks:

    Snitlev (29.07.12) , Se7Ven (29.07.12)

  20. #28
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    Quote Originally Posted by v6ph1 View Post
    Das ist jetzt vielleicht etwas übertrieben geschrieben, auch wenn es den Kern der Sache trifft:

    Jedes Abschneiden von nicht nachwachsenden Körperteilen verstößt gegen die körperliche Unversehrtheit.

    Die Religion hat damit nichts direkt zu tun - es gibt auch Gruppen von Muslimen und Juden, die eine Beschneidung als unnötig erachten und diese nicht durchführen.

    Sonst sollte man vllt. auch Hexenverbrennungen wieder einführen, weil es der Religionsfreiheit entspricht und diese ja höher zu gewichten ist, als die Unversehrtheit der vermeintlichen Hexe.

    Auch, wenn es nichts direkt mit dem Thema zu tun hat, sollte die Auswahl einer Religion inkl. eines Aufnahmerituals erst nach erreichen der Religionsmündigkeit selbstständig erfolgen.

    mfg
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    Die freie Wahl einer Religionszugehörigkeit ab 18 Jahren und damit in der Konsequenz die körperliche sowie geistige Unversehrtheit eine eigenständige unabhängige Entscheidung ohne Fremdbestimmung.

    Eine Religion oder Ideologie die meint sie verkünde die absolute Wahrheit bring dem Menschen keine Freiheit und Selbstverwirklichung sondern vielmehr eine Unterordnung.

    Insofern sollte durch Humanismus und einer permanenten Aufklärung die Gebote aller Religionen kritisch hinterfragt sowie reflektiert werden ob die Menschenrechte konkret gewahrt bleiben.

    Priorität sollte in diesem Kontext das weltliche Recht und eine entsprechende menschliche Vernunft vor jeglicher Religion haben um die Freiheit sowie die uns angestammten Menschenrechte bewahren zu können.
    Last edited by Se7Ven; 29.07.12 at 01:06.

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  21. Who Said Thanks:

    leus (29.07.12)

  22. #29
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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    ...
    Quote Originally Posted by v6ph1 View Post
    Das ist jetzt vielleicht etwas übertrieben geschrieben, auch wenn es den Kern der Sache trifft
    ach kommt, wozu ist denn der smilie dahinter?
    und ein gewisses mass an 'verwunderung' war in dem fall doch schon angebracht. das ganze etwas lockerer zu handhaben war wohl keine so gute idee
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  23. Who Said Thanks:

    Se7Ven (29.07.12)

  24. #30
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    Quote Originally Posted by Instab View Post
    ach kommt, wozu ist denn der smilie dahinter?
    und ein gewisses mass an 'verwunderung' war in dem fall doch schon angebracht. das ganze etwas lockerer zu handhaben war wohl keine so gute idee
    Im Klartext zu dem Thema passend ...eine Beschneidung kann ein 18 jähriger Muslim oder Jude ohne Probleme bei vollem Bewusstsein mit Verantwortung sowie seiner Selbstbestimmung ohne weiteres vollziehen lassen ...

    Das Kindeswohl sollte bewusst vor den elterlichen religiösen Tradition stehen und das Kleinkind in seiner Wehrlosigkeit sollte konsequent vor körperlichen eingriffen geschützt werden damit eine physisch/psychische Unversehrtheit erhalten bleibt.

    PS: Religionsfreiheit bedeutet ein freies denken und glauben allerdings keinesfalls aktive körperliche Eingriffe verschont Bitte die Kinder.
    Last edited by Se7Ven; 29.07.12 at 20:29.

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