Die Beschneidung kann unter medizinischem Aspekt durchaus sinnvoll sein. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt die Beschneidung als vorbeugende Maßnahme gegen die HIV-Ansteckung in sogenannten Hochrisikogebieten, da beschnittene Männer sich zwischen 38% und 66% seltener mit HIV infizieren als nicht beschnittene Männer. Studien belegen ferner, dass das Risiko von Gebärmutterkrebs bei Frauen, die mit beschnittenen Männern zusammenleben signifikant verringert wird. Jedoch gilt dies nur bei erwachsenen Männern.
Die Beschneidung bei Kindern hat medizinisch gesehen keinen Vorteil.
Stellt nun die Beschneidung von Kindern eine Körperverletzung dar? Juristisch gesehen ja, genauso wie die Impfung den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Bei der Impfung steht jedoch ganz eindeutig das Wohl des Kindes im Vordergrund. Sicherlich sehen das jüdische und muslimische Eltern bei der religiösen Beschneidung ebenso. Aber ist das wirklich und unabdingbar der Fall? Kann es nicht doch auch vorkommen, dass ein beschnittenes Kind später im Erwachsenenalter das nicht so sieht?
In unserer Verfassung ist die Religionsfreiheit fest verankert. Bedeutet Religionsfreiheit nicht, auch dass jeder Mensch frei entscheiden darf, ob er überhaupt religiös sein möchte und wenn ja, welcher Religion er angehört? Jeder Mensch darf eine eigene Haltung gegenüber Religionen entwickeln. Der Grad der Religiosität ist jedem selbst überlassen. Es kann also Juden geben, die nie in Synagogen gehen möchten und trotzdem von sich behaupten dürfen, Juden zu sein. Es kann Katholiken geben, die das Zölibat ablehnen und es kann sogar Atheisten und Agnostiker geben, die mit Religion per se nichts anfangen können.
Natürlich kann auch ein beschnittenes Kind – egal ob Jude oder Muslim – später einmal zum Atheisten oder Buddhisten werden. Jedoch kann er den Eingriff nicht wieder rückgängig machen. Und ist das nicht im Grunde eine Eingrenzung der persönlichen Freiheit?
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