Das Landesarbeitsgericht Köln wies dieses Jahr einen Anwalt in die Schranken, der seinen Rechtsanwaltsfachangestellten mit einer originellen Begründung dem Arbeitsmarkt wieder zuführen wollte. So störte sich der Advokat nicht etwa an mangelnder Körperpflege seines Arbeitnehmers, etwa in Sachen Rasur, sondern im Gegenteil bildete u.a. ein Rasierapparat sogar den Vorwand für den Kündigungsversuch. So hatte der Anwalt seinen Fachangestellten zunächst wegen Aufladens seines iPods abgemahnt, was der Kanzlei elektrische Energie entzogen habe. Heimlich jedoch hatte der Arbeitnehmer zwar nicht seinen iPod, wohl aber seinen Rasierapparat das Netz aussaugen lassen. Wie er aufflog, etwa durch Flackern der Lampen oder ähnliches, ist nicht bekannt.
Das Gericht stufte die mit dem Aufladen herbeigeführte wirtschaftliche Belastung als offensichtliche Lappalie ein, zumal diese Eigenmächtigkeit nicht zu nachteiligen betrieblichen Auswirkungen geführt habe. Jedenfalls habe der Anwalt mit dem Ausspruch der außerordentlichen fristlosen Kündigung deutlich überreagiert, diese sei unverhältnismäßig.
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