Der Betreiber eines sog. Massively Multiplayer Online-Game (MMO), für das ca. 5 Millionen Nutzer registriert sind, bot das Online-Rollenspiel „free to play“ an. Allerdings war es den Spielern möglich, durch kostenpflichtige Zusatzleistungen das eigene Equipment der Accounts sowie die Handlungsmöglichkeiten aufzubessern, indem beispielsweise Ausrüstungen oder Reittiere in einem Item-Shop käuflich erworben werden konnten.
Einer der registrierten Nutzer nutzte nicht nur einen, sondern gleich mehrere Accounts in dem Online-Spiel. Mit diesen Accounts setzte der Nutzer computergesteuerte Spielfiguren (sog. Bots) ein, um in der Spielewelt automatisiert die virtuelle Spielwährung „Gold“ zu erhalten, ohne diese käuflich erwerben zu müssen. Die auf diese Weise erhaltene Spielewährung übertrug der Nutzer seinem Hauptaccount. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers des MMO ist neben dem Erstellen von mehreren Accounts auch der Einsatz von Bots allerdings ausdrücklich verboten.
Da der Nutzer bereits zuvor wegen dem Anlegen mehrerer Spielerkonten eine zeitlich beschränkte Sperre erhalten hatte, kündigte der Betreiber des Rollenspiels dem Nutzer nun wegen des erneuten AGB-Verstoßes fristlos. Der Nutzer beschritt den Klageweg, da er die Kündigung seines Accounts in dem Online-Rollenspiel als unwirksam ansah.
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