Durch das Forum "Netzwelt.de" wurde informiert, das die Wiener Kanzlei "Georg S. Mayer Rechtsanwalt GmbH" (Österreich) im Namen des österreichischen Rechteinhaber "Trak Music GmbH" (Seekirchen) in Deutschland Abmahnungen hinsichtlich Urheberrechtsverstöße in P2P-Netzwerken versendet.
Abmahnanwalt
Georg S. Mayer Rechtsanwalt GmbH
A -1010 Wien
Österreich

Rechteinhaber
Trak Music GmbH
Hauptstraße 19
A – 5201 Seekirchen am Wallersee, Salzburg

Streitgegenstand
Tonaufnahme und Musikwerk: "Tibration – 4 Directions Home"

Herr Johann Gemachl ist GF der Firma Trak Music GmbH, aber auch gleichzeitig (Mit-)Textdichter und (Mit-)Komponist.

Forderungen:
Pauschalbetrag (EUR 450,00) + Abgabe einer Hybrid-Verpflichtungserklärung (österr. + deutsches Recht gemischt)

Was gilt?

Natürlich kann auch ein österreichischer Anwalt nach Maßgabe deutschen Rechts Abmahnungen verschicken und Schadensersatz verlangen.

Deshalb sollte eine mod. UE nach deutschen Recht abgegeben werden.

Hände weg von der beigefügten Hybrid-Verpflichtungserklärung! Denn, die anwaltliche Vollmacht thematisiert nur das österreichische Recht. Forderungen nach einer Vertragsstrafe und Schadensersatz sind in der österreichischen Rechtsordnung zum Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht anerkannt.

Mag. Volker Flick
Rechtsanwalt
Sporgasse 32
8010 Graz
Web: Rechtsanwalt Graz | Steiermark | Verteidiger | Treuhänder | Anwalt Flick
E-mail: kanzlei@flick.at

Deutschland wird wohl immer populären wenn es um Abmahnungen geht, jetzt scheinen schon unsere Nachbarn darauf aufmerksam geworden zu sein, und wenn es sich weiter rumspricht wird es wohl nicht lange dauern bis weitere Nachbarländer auf diesen lukrativen Zug aufspringen wollen...

mfg