Der BKA-Chef sieht deshalb den Gesetzgeber in der Pflicht: "So muss das Strafgesetzbuch bei der Abschöpfung rechtswidrig erlangter Gelder auf scheinbar unbeteiligte Dritte erweitert werden, da Tatverdächtige immer häufiger ihr Vermögen auf diese Dritten übertragen."
Außerdem dürfe es in Deutschland nicht länger möglich sein, vermutlich durch Straftaten erworbenes Vermögen über ein Insolvenzverfahren zu legalisieren und den Opfern der Straftaten die Realisierung ihrer Ansprüche hierdurch zu erschweren. Zudem seien vermeintlich durch die Mafia investierte Gelder in Deutschland bisher schwer zu entdecken, da es bereits durch vorherige Transaktionen auf dem internationalen Finanzmarkt nicht mehr als Geld aus kriminellen Machenschaften erkennbar sei.
Ziercke zufolge kann eine Verurteilung wegen Geldwäsche in Deutschland derzeit nur erfolgen, wenn eine entsprechende Vortat nachgewiesen werde. Wurde diese im Ausland begangen, müssten dort entsprechende Ermittlungen angeregt werden. "Das bleibt nicht selten hinter den Erwartungen zurück", sagte Ziercke. Deshalb seien Fragen der internationalen Rechtshilfe neu zu erörtern. So sollte es obligatorisch sein, in Verfahren zur Organisierten Kriminalität, in denen Hinweise auf Tätervermögen im Ausland vorliegen, den betreffenden Staat um Rechtshilfe zur Vermögensabschöpfung zu ersuchen.
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